Die Corona-Politik – wie es sich anfühlte, diskriminiert zu werden (Teil 2)

Als 2021 die Impfkampagne anrollte, konnte keiner schnell genug an der Reihe sein. Im Sommer ebbte der Ansturm ab, als auch die Jüngeren ohne Vorerkrankungen ihr „Angebot“ erhielten. Ein beklemmendes Gefühl beschlich mich.

Was wird geschehen, wenn weder Angstmache, Werbung noch Zuckerbrot und Peitsche die letzten Unwilligen in die Spritze zu treiben vermag?

Der Slogan „sich und andere schützten“ erwies sich spätestens Ende September 2021 als Lüge. Von ca. 380 Gästen einer 2G-Party in Münster hatten sich mehr als 20 Prozent mit Corona infiziert. Die Krankheitsverläufe waren mild, was bei mehrheitlich jungen Menschen zu erwarten war und daher keineswegs den guten Schutz durch die Impfung belegte. Die Ansteckungsrate lag dabei genauso hoch wie bei dieser Corona-Variante unter Ungeimpften.

https://www.merkur.de/welt/corona-2g-regel-party-muenster-infizierte-auflagen-deutschland-infektion-club-90981691.html

Stand:

… Der Corona-Ausbruch nach einem Club-Event in Münster sorgt weiter für Schlagzeilen. Zutritt gab es nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regel)… „Bisher ist kein Verstoß bei den Impfnachweisen festgestellt worden.“…

Auch nach Abschluss sämtlicher intensiv geführter Ermittlungen konnten keinerlei gefälschte Impfzertifikate entdeckt werden. Dennoch wurde nach einer Phase der staatlich unterstützen Hetze gegen die Ungeimpften am 24. November 2021 in NRW die 2G-Regel im Kultur- und Freizeitbereich eingeführt, die Ungeimpfte vom öffentlichen Leben weitgehend ausschloss. In den Bundesländern variierten die Regeln ein wenig, eine Diskriminierung der Ungeimpften gab es jedoch überall. Gleichzeitig wurden die 3G-Regeln ausgeweitet, am Arbeitsplatz schikanierte man uns Ungeimpfte mit täglichen Corona-Tests. Gerade der Ausschluss von Kultur, Freizeit und Restaurantsbesuchen sowie 2G im Einzelhandel waren für viele jüngere Menschen die Druckmittel, die sie trotz ihrer Bedenken schließlich von der Alternativlosigkeit einer „freiwilligen“ Impfeinwilligung überzeugten. Die Mehrheit der Geimpften unterstützte laut Umfragen die 2G-Regeln. Auch in meinem Umfeld habe ich das so erlebt. Hatte man die Gentherapie mit all ihren Nebenwirkungen und Schädigungen mehrfach über sich ergehen lassen, so wollte man daraus wenigsten Vorteile ziehen können. Die Umfaller gehörten teilweise sogar zu den überzeugtesten Verfechtern der Maßnahmen zur Nötigung der Impfunwilligen. Innerhalb meiner Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis schuf die Spaltung tiefe Gräben. Erst die zunehmenden Fälle von Impfschäden brachten den ein oder anderen zur Einsicht, dass meine kritischen Ansichten mit Verschwörungstheorien wenig zu tun hatten, sondern auf Beobachtungen und Erfahrungen und natürlich auch auf alternativen Informationsquellen basierten. Ich wollte nicht Recht behalten müssen, sondern durch meine Warnungen Schäden im Voraus verhindern. Es verschaffte mir – mit wenigen Ausnahmen – keine Genugtuung, andere als Folge der Impfung leiden zu sehen, es machte mich zutiefst traurig.

Als die Impfpflicht im Gesundheitswesen durchgegangen war und die allgemeine Impfpflicht diskutiert wurde, setzte ich mich mit ungeimpften Verwandten zusammen und wir überlegten, wohin wir im Falle einer Impfpflicht auswandern könnten. Noch nie in meinem Leben hatte ich über eine „Flucht“ aus meinem Heimatland nachgedacht, und es nie für möglich gehalten, dass ich mich in Deutschland eines Tages mal in dieser Situation wiederfinden könnte. Wir dachten über Schweden oder Polen nach, in Frankreich war die Lage kaum besser als bei uns. Aber wovon sollte man leben, wie eine Wohnung und Arbeit finden, wie so schnell die Sprache lernen? Willkommen würde einen wohl niemand heißen, als Deutscher auf der Flucht vor dem Untermenschen-Status.             

Doch vorerst wollte ich bleiben und kämpfen. Im Winter 2021/2022 nahm ich mehrfach an „Querdenker-Demos“ und sogenannten „Spaziergängen“ teil. Die Antifa marschierte für die Staatsmacht, es war erschreckend zu sehen, wie sich diese ehemals staatskritische Gruppierung für den staatlichen Eingriff auf die körperliche Unversehrtheit erwärmen konnte. Auch die Polizei bezog unrühmlich Stellung. Alte und schwache Demo-Teilnehmer wurden herausgegriffen teilweise sogar misshandelt. Auch ich dürfte erleben, wie ausgewählt Verstöße gegen die Demo-Auflagen verfolgt wurden. Als der „Spaziergang“ am Polizeipräsidium Bochum vorbei führte, lief ich neben einem großen breitschultrigen Mann mittleren Alters her, der trotz Pflicht keine Maske trug, nach eigenen Angaben aus Überzeugung. Die junge Polizistin, die zu uns geschickt wurde, verlangte von mir die Vorlage meines Maskenattests, meinen männlichen Begleiter ignorierte sie geflissentlich. Ich ließ mich nicht dazu bringen, den Demo-Zug zu verlassen, sondern hielt der sich ereifernden Polizistin im Laufen den Zettel vor die Nase. Sie ließ mich dann ohne weitere Eskalation abziehen. Seit diesem Erlebnis habe ich eine gewisse Abneigung gegen das Polizeipräsidium in Bochum entwickelt.
Die Demos gegen die Impfpflicht waren enorm wichtig, um wenigstens einen Teil der Abgeordneten von der Menschenrechtswidrigkeit der Impfpflicht zu überzeugen und es spielte verdammt keine Rolle, wie „rechts“ ein paar wenige der Demo-Teilnehmer auch immer gewesen sein möchten. Teilnehmer mit Migrationshintergrund hat es jedenfalls auch gegeben, wie auch einige wenige Nicht-Störer aus dem links-grünen Spektrum.

„Querdenker“-Demonstation am 18. Dezember 2021 in Bochum

Ich erinnere mich noch gut an die Versprechungen des FDP-Chefs Lindner vor der Bundestagswahl im September 2021. Mit ihm werde es keine Impfpflicht geben, und keine Einschränkungen für Nicht-Geimpfte. Am 10. Dezember 2021 stimmte Christian Lindner der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu. Bei der allgemeinen Impfpflicht konnte die Ampel-Regierung keine Einigkeit erzielen und letztendlich verhinderte hauptsächlich die FDP die verbliebene „Minimalforderung“ nach einer Impfpflicht ab 60. Der Gesetzentwurf wurde am 7. April 2022 mit 296 Stimmen gegen 378 Stimmen abgelehnt. Da allerdings zwar 79 FDP-Abgeordnete dagegen aber auch fünf dafür gestimmt hatten und 3 CDU/CSU-Abgeordnete sowie 7 Linken-Politiker ebenfalls dafür, wäre das Gesetz ohne die 6 Gegenstimmen der Grünen und die 9 Gegenstimmen der SPD durchgekommen. Noch heute ist mir schwindelig bei dem Gedanken, auch wenn ich nicht zu den über Sechzigjährigen zähle. Schon die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat irreparable Schäden am so zentral wichtigen Gesundheitswesen hinterlassen und mein Vertrauen in die Ärzteschaft nachhaltig zerstört, die es niemals hätte zulassen dürfen, dass – noch dazu in ihrem eigenen Kreis – die Verweigerung einer hochriskanten gentherapeutischen Zwangsbehandlung zum Jobverlust führt. Niemand kann mir weismachen, dass er es nicht hätte wissen können. Und noch immer leugnet die Ärzteschaft mehrheitlich die Gefährlichkeit der gentherapeutischen Impfstoffe.    

Die Modellierer Viola Priesemann und Michael Meyer-Hermann waren zwischen dem 10. Dezember 2021 und dem 4. April 2023 Mitglieder des Corona-Expertenrats der Ampel-Regierung und nahmen auch schon vorher maßgeblich Einfluss auf die Maßnahmen zur Diskriminierung der Ungeimpften und zur Verhängung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In einem Paper von Juli 2021 bewerteten sie die Modellrechnungen zur Pandemieentwicklung als wichtigen Baustein für die Entscheidungsfindung der Politik, kritisieren aber im selben Atemzug das Fehlen von Evidenz mangels Durchführung  kontrollierter randomisierter Studien. So hätte man z. B. verschiedene Strategien der Schulöffnung miteinander vergleichen können. Ich denke da auch an den Vergleich mit und ohne Maskenpflicht in Schulen. Das unten abgebildete Diagramm zeigt unter anderem, dass die Einführung der Maskenpflicht Ende April 2020 keinerlei Einfluss auf die Reproduktionszahl des Virus hatte. Das Paper belegt einmal wieder, dass die Experten durchaus wussten, was sie taten, als sie uneffektive Corona-Maßnahmen trotz mangelnder Vorhersagbarkeit ihres Nutzens oder trotz Nachweis des mangelnden Nutzens dringend empfahlen und durch ihre unzulässigen Prognosen gezielt Panik schürten.    

https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03390-1

Viola Priesemann, Michael Meyer-Hermann, Iris Pigeot, Anita Schöbel

Published: 30 July 2021

… Diskussion: … Zudem ist die Datenlage weiterhin unzureichend: Um die Wirksamkeit der verschiedenen Maßnahmen adäquat in Modellen abbilden zu können, hätte ein flächendeckendes Surveillance-System aufgesetzt werden müssen, mit dem gemäß klarer Vorgaben Daten zur Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen erhoben worden wären. Auf diese Weise hätte man z. B. aus dem natürlichen Experiment der Schulöffnungen Evidenz bzgl. der bestmöglichen Strategie generieren können. Noch zielführender wäre es gewesen, eine kontrollierte randomisierte Studie aufzusetzen, bei der zufällig ausgewählte Schulen verschiedene Strategien der Öffnung umgesetzt und so die für eine Entscheidungsfindung notwendige Datenlage erzeugt hätten. Ein ähnliches Vorgehen – sei es als geplantes oder als natürliches Experiment – wäre auch in anderen Bereichen womöglich sinnvoll umsetzbar gewesen…

Letztendlich ist damit auch klar, dass die vorgestellten Modelle nicht in der Lage sind, spezifische, kurzfristige Änderungen abzubilden und daraus Vorhersagen abzuleiten. Dies betrifft etwa das Auftreten von neuen Varianten des Virus mit höheren Infektionsraten, aber auch das menschliche Verhalten, das den Grad der Umsetzung von Maßnahmen bestimmt. Ebenso schwierig ist es, langfristige Perspektiven verlässlich zu beschreiben…Trotz dieser Einschränkungen helfen die vorgestellten Modelle, die Auswirkungen von Maßnahmenpaketen oder Lockerungen vorauszusagen… Auf jeden Fall kann aber die zukünftige Entwicklung der Fallzahlen in alternativen Szenarien abgeschätzt werden. Damit liefern die Modelle einen wichtigen Baustein für die Entscheidungsfindung der Politik…

In folgendem Interview mit Prof. Michael Meyer-Hermann erfährt man, wie sich der Modellierer, der über theoretische Elementarteilchenphysik promoviert hat, die Maßnahmeneskalation so vorstellte: 2G, 2G plus und drei Impfungen für jeden. Schuld am Infektionsgeschehen seien die Ungeimpften, das wusste der Nicht-Mediziner und Nicht-Virologe trotz nicht nachgewiesener Zusammenhänge und Wirksamkeiten ganz genau.  

https://www.deutschlandfunk.de/interview-michael-meyer-hermann-100.html

Michael Meyer-Hermann im Gespräch mit Christiane Knoll | 18.11.2021

60.000 Neuinfektionen an einem Tag, die Eskalation ist da und auch die Bereitschaft gegenzusteuern. Die Booster-Impfung wird es für alle ab 18 geben, die Länder beschließen 2G, 3G sowie 2Gplus. Doch das wird nicht reichen, da ist sich der Modellierer Michael Meyer-Hermann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig sicher. Der Blick ins Ausland zeige, dass „wir in der aktuellen Situation mit 2G allein nicht auskommen werden, zumal das 2G ja auch ganz schlecht überprüft wird und deswegen auch nicht wirklich eine harte Maßnahme ist“…

… Meyer-Hermann: Das haben Sie richtig verstanden, 2G allein wird es nicht tun.

Knoll: Auch nicht 2Gplus – mit Testen?

Meyer-Hermann: Das ist eine sinnvolle Maßnahme, betrifft aber nicht die Personen, die jetzt maßgeblich zu dem Infektionsgeschehen beitragen, sprich die Ungeimpften. Die meisten Infektionen, die passieren, passieren ja unter den Ungeimpften, auch auf den Intensivbetten sind es dominant die Ungeimpften. Natürlich gibt es da Ausnahmen und Impfdurchbrüche bei den Geimpften, und durch das 2Gplus wird man die Infektionen, die über die Geimpften stattfinden, einschränken, … aber der entscheidende Schritt ist von 3G nach 2G zu gehen und das möglichst auf die gesamte Gesellschaft auszuweiten…

Knoll: Wie gut können Sie denn berechnen, was jetzt in den nächsten Wochen passieren wird?

Meyer-Hermann: Wir können jetzt klar sagen, dass – es sei denn, dass die Bevölkerung massiv dagegen hält –, dass das, was wir heute sehen, sich in den nächsten zwei Wochen noch mal verdoppelt, denn wir haben ja jetzt seit geraumer Zeit ein exponentielles Wachstum mit einer Verdopplungszeit im Bereich von ungefähr zwölf Tagen… 

Meyer-Hermann: …Man muss, um Herdenimmunität zu bekommen, etwa 90 Prozent der Bevölkerung geimpft habenSelbst dann hat die schwindende Immunität über die Zeit die Auswirkung, dass die 90 Prozent eben auch nicht reichen, wie man jetzt zum Beispiel in Dänemark gesehen hat. Der Faktor Zeit bedeutet, dass wir uns einfach regelmäßig nachimpfen müssen – jedenfalls das dritte Mal auf jeden Fall –, um eine möglichst dauerhafte Immunität zu haben. Wir wissen im Moment noch nicht, wie lange die dritte Impfung dann vorhält, es kann sein, dass dann der Impfschutz länger vorhält, als wenn man nur zwei Impfungen hat. Aber es ist natürlich so, dass die Zeit ein relevanter Faktor ist, es geht jetzt einfach darum, dass jeder drei Impfungen braucht, damit es einen stabilen Schutz gibt…

Auch bei der Anhörung des Gesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Hauptausschuss hatte sich Prof. Michael Meyer-Hermann mit den Worten „Im Krieg sollte man nicht abrüsten“ ganz eindeutig positioniert.

https://www.bda.de/presse/presseagentur/2876-impfpflicht-fuer-pflegekraefte-besiegelt.html

Erstellt: 15. Dezember 2021

Berlin (pag) – Die Ampelkoalition novelliert im Bundestag das Infektionsschutzgesetz zum wiederholten Mal innerhalb kurzer Zeit…

Teil des Gesetzes zur „Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Bereichen müssen den Nachweis bis zum 15. März 2022 vorlegen… Den Instrumentenkasten für die Länder hält die Union weiterhin für unzureichend: Auch Schulschließungen sollten nicht ausgeschlossen werden. Dabei greift ihre Abgeordnete Nina Warken die Worte des von der SPD geladenen Sachverständigen Prof. Michael Meyer-Hermann bei der öffentlichen Anhörung des Gesetzes im Hauptausschuss auf. Der Immunologe sagte am 8. Dezember, dass man sich im Kriegszustand gegen das Virus befinde. „Im Krieg sollte man nicht abrüsten.“

Das Gesetz passiert mit Stimmen der Ampel sowie der Union den Bundestag. Die Linke enthält sich, die AfD wehrt sich vehement gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht und votiert dagegen. Auch der Bundesrat gibt wenige Stunden später grünes Licht.

Der Corona-Hardliner Meyer-Hermann wurde gehört, obwohl – wie aus dem veröffentlichten RKI-Protokoll der Krisenstabssitzung vom 4. Dezember 2020 ersichtlich – dem Robert-Koch-Institut schon seit einem Jahr klar war, dass hier eine Irreführung betrieben wird. Folgendes ist dort zu lesen: „Modellierung erzeugt keine neue Evidenz, sondern bestätigt was wir bereits wissen, Irreführung da dies als Nachweis kommuniziert wird, jedoch hilfreich für die Politik, kann auch eine positive Wirkung haben dadurch, dass es plastisch gemacht wird“.

Die Modellierung bestätigt aber eben nicht zwangsläufig das, was man auch als harte Fakten bezeichnet,  sondern hier eher die wunschgemäß kreierten „Fake-News“ aus falsch gewählten den Berechnungen zugrunde gelegten Voraussetzungen.

Aus dem RKI-Ergebnisprotokoll 340 der Krisenstabsitzung vom 04.12.2020. S. 11

Wenn nun einige Politiker im Nachhinein die Sachverständigen in Schutz nehmen und betonen, dass alle Maßnahmen letztendlich auf politischen Entscheidungen beruhten, ist das zwar zutreffend, aber deswegen noch lange nicht korrekt. Um die breite Öffentlichkeit und die Abgeordneten von der Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes zu überzeugen, brauchte die Regierung eine wissenschaftliche Legitimation. Und wer auch immer diese wider besseres Wissen zu liefern bereit war, ob weisungsgebunden oder als bezahlter unabhängiger „Experte“, hat sich schuldig gemacht und trägt nicht weniger Verantwortung für alle Folgeschäden der Pandemie-Politik als die Entscheider auf politischer Ebene.   

Das Robert-Koch-Institut: wo offensichtliche Täuschungen zur Realität erklärt werden mussten

Die Corona-Politik – wie es sich anfühlte, diskriminiert zu werden (Teil 1)

Manchmal kommt es mir so vor, als ob das Ganze nur ein böser Alptraum gewesen sein kann. Es fühlt sich irreal an, wenn ich an Scharen maskierter Menschen denke, die in großem Abstand ausdruckslos aneinander vorbei huschten. Sie trugen die Maske der Unterwerfung, die Maske der Angst, andere versteckten hinter ihrer Maske bereitwillig ihre Identität, ihr wahres Ich, andere wiederum ihre Boshaftigkeit oder ihre Genugtuung gegenüber den Seelen der Unterworfenen, die sie straflos drangsalieren und mundtot machen dürften – im Namen des überragend wichtigen Gemeinwohls, unter dem Vorwand des Infektionsschutzes. Das Virus verbreitete sich dennoch, doch zerstörender waren die Maßnahmen, die es aufhalten sollten. Im Folgenden erzähle ich meine Geschichte, einen Teil davon. Manches muss ich auslassen, weil es der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Anderes betrifft meine Familie, Gemeinschaften oder Einzelpersonen, mit denen sich nach Ende der Pandemie wieder ein versöhnlicher Umgang entwickelt hat und wo die Zeit zu einer offenen Aufarbeitung noch nicht gekommen ist. Es war eine Herausforderung, die Pandemie-Zeit ohne größere bleibende Schäden zu überstehen und manch einer Maßnahme musste ich mich entziehen, um meine Existenz nicht zu verlieren. Es ist noch zu früh, hier präziser zu werden. Zwar reden ein paar Politiker seit Bekanntwerden der geschwärzten RKI-Protokolle verstärkt über die Notwendigkeit einer Aufarbeitung, doch gibt es immer noch eine gnadenlose Strafverfolgung von „Corona-Sündern“. Der Tag wird kommen, an dem alle sich offenbaren können, die unter den widrigen Kriegsumständen gegen das Virus grenzwertige Wege finden mussten, um in der erzwungenen Notlage zu bestehen. Früher oder später wird es so weit sein, obwohl ich daran zweifle, dass es jemals Gerechtigkeit geben wird.

Im Sommer 2023 im Cotentin (Frankreich)

Die Enthüllungen aus den frei geklagten RKI-Protokollen beweisen, was mir und anderen immer klar war. Die Verantwortlichen im Robert-Koch-Institut konnten weder zu wenig informiert noch intellektuell damit überfordert gewesen sein, die offensichtliche Panik-Mache und Maßnahmeneskalation als solche zu erkennen. Wie alle weisungsgebundenen Behörden mussten die Fachkundigen jedoch den politischen Richtlinien der wenig fachkundigen aber Macht-besessenen Politiker Folge leisten, also nach außen hin Scheinbelege konstruieren, die das offiziellen Narrativ vom Tod bringenden Corona-Virus stützten. Es war auch nicht anders zu erwarten, als dass unabhängige Wissenschaftler es sich nicht verbieten lassen würden, vor den übertriebenen und schädigenden Maßnahmen zu warnen. Um diese Warnungen von der Masse unerhört verhallen zu lassen, musste der Einfluss der Medien, der staatlich bezahlten „Faktenchecker“ und der gehypten Influenzer genutzt werden.

Bereits im April 2020 war ein Geheimpapier aus dem Bundesinnenministerium vom 22. März 2020 veröffentlicht worden, in dem die Verbreitung von Angst empfohlen wurde, um eine breite Akzeptanz von drastischen Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung erreichen zu können. Das war auch der Tag, an dem der erste Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängt wurde. Als der Abschnitt des Papiers zur Schockwirkung Wellen zu schlagen begann, distanzierte sich die damalige Bundesregierung von der im folgenden Artikel zusammengefassten menschenverachtenden „Kommunikationsstrategie“. Umso erschreckender war es für mich, wenig später und in den folgenden Jahren noch verschärft erleben zu müssen, dass das Gedankengut genau dieses Papiers fast eins zu eins umgesetzt und sogar noch übertroffen wurde. „Das Durchregieren mit der Macht der Alpträume“ ist eine hinlänglich bekannte Strategie zur Steuerung der Massen.      

https://www.focus.de/politik/deutschland/aus-dem-innenministerium-wie-sag-ichs-den-leuten-internes-papier-empfiehlt-den-deutschen-angst-zu-machen_id_11851227.html

Samstag, 11.04.2020

Das Innenministerium hatte sich geweigert, das Papier auf Grundlage des Presserechts und des Informationsfreiheitsgesetzes für andere Medien verfügbar zu machen: Das Dokument sei „Verschlusssache“ und „nur für den Dienstgebrauch“. Jetzt hat das gemeinnützige Portal „Frag den Staat“ das vollständige, 17 Seiten lange Papier veröffentlicht…  

Die Autoren beschäftigten sich auch mit Kommunikationsstrategien. Wie vermittle ich den Menschen den Ernst der Lage? Und wie bewege ich sie zum Mitmachen, wenn es um Ausgangsbeschränkungen geht, um Restaurantschließungen und ums Homeoffice?…

Dass diese Gefahr in der Bevölkerung aber nicht ernstgenommen werden könnte – das ist die zweite Sorge der Autoren. Eine Fixierung auf die prozentual eher niedrige Sterblichkeitsrate könne dazu führen, dass der Ernst der Lage unterschätzt wird…

Um der Bevölkerung den Ernst der Lage klarzumachen, empfehlen die Autoren drastische Maßnahmen. „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden“, schreiben die Verfasser, und nennen gleich drei konkrete Beispielszenarien…

Erstens würden viele Schwerkranke von ihren Angehörigen „ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen (sic) ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls.

Zweitens empfiehlt das Papier sogar, Kindern Angst zu machen…„Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“

Drittens schlagen die Autoren vor, an mögliche Langzeitschäden zu erinnern

Es sollte außerdem „historisch argumentiert werden“, schlagen die Autoren vor, nach der Formel: „2019 = 1919 + 1929“. Im Jahr 1919 verbreitete sich die Spanische Grippe aus den USA in die ganze Welt und tötete je nach Zählung zwischen 25 und 50 Millionen Menschen. Das Jahr 1929 ist wiederum das Jahr der berühmten Weltwirtschaftskrise, die unter anderem zum Aufstieg des Faschismus in Deutschland beigetragen hatte…

Während der freien Karnevalstage 2020 war ich krank gewesen. Ich gehe davon aus, dass ich damals an Corona erkrankt war, aber es gab noch nicht genügend PCR-Tests und ich war keine Kontaktperson und nicht in China gewesen. Außerdem hatte sich das Virus nach Ansicht der Ärzteschaft noch nicht in Bochum ausgebreitet und so wurde ich krankgeschrieben und behandelt wie bei einem herkömmlichen grippalen Infekt. Ich hatte ja auch nur zwei Tage relativ hohes Fieber gehabt, fühlte mich allerdings noch sechs Wochen lang kraftlos und krank. Gut eine Woche lang schmeckte alles entweder nach nichts oder bitter. Nach ein paar Tagen kam auch dieser quälende Reizhusten dazu, der ebenfalls sechs Wochen anhielt. Ich war in dieser Zeit sehr kurzatmig, das Treppen steigen fiel mir schwer. Ein fieser langwieriger Infekt, an Corona dachte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Über den Lockdown war ich irgendwie erleichtert, zum einen, weil ich nicht mehr zu meiner Arbeitsstelle musste und mich von dem Infekt endlich erholen konnte. Zum anderen machte mir das Virus zu Beginn der Pandemie auch Angst und ich sah es als notwendig an, die Ausbreitung einzudämmen, bis mehr Erkenntnisse zum Gefahrenpotential des neuen Erregers vorlagen. Doch schon vor Ende des siebenwöchigen ersten Lockdowns war mir klar, dass weitere Lockdowns völlig kontraproduktiv sein und eine Herdenimmunität nur verzögern würden. Damals war noch nicht bekannt, dass das Corona-Virus recht schnell mutiert und sich damit – wie Influenza-Viren – jeder dauerhafteren Immunität entzieht.      

Der nächste Horror begann für mich mit der Einführung der Maskenpflicht Ende April 2020. Busse und Bahnen konnte ich vermeiden, das Einkaufen stellte mich aber vor große Probleme. Wenn immer es möglich war kaufte meine Tochter für uns ein. Ansonsten versuchte ich es mit einem Stofftaschentuch, dass ich mit zwei Kordeln, die nur an der Oberseite befestigt waren, vor meinen Mund hängte. Diese Eigenkonstruktion war unten nicht geschlossen und ich drückte den Stoff immer mir den Fingern von Mund und Nase weg. Zu Beginn waren ja auch noch Stoffmasken erlaubt. Obwohl ich durch das Taschentuch nicht wirklich hindurch atmen musste, hielt ich es nicht länger als wenige Minuten darunter aus. Die Beklemmung nahm dramatische Züge an, an größere Einkäufe war nicht zu denken. Ein Vorfall an der Kasse, als die Kassiererin mich anmahnte, den Lappen geschlossen zu lassen, eskalierte. Danach war es mir nicht mehr möglich, was auch immer vor Mund und Nase zu befestigen. Die nächtlichen Panikattacken waren zurück gekehrt, die Schatten der Vergangenheit hatten mich eingeholt. Diese Zwangsmaskierung war nicht richtig, sondern menschenverachtend. Ich ging nicht mehr einkaufen und saß wieder stundenlang vor einer Tasse Tee, Tränen in den Augen, gefangen in der Spirale der klaren aber auch der teilweise unzugänglichen Erinnerungen.

Es sollte zwar Ausnahmen von der Maskenpflicht geben, doch war es unmöglich, einen Arzt für ein Attest zu finden. Auch fiel es mir schwer, in maskierte Gesichter zu schauen. Irgendwann war es mir dann gelungen, die Maske auszublenden und ich konnte oft im Nachhinein nicht mehr sagen, ob eine Person eine Maske getragen hatte oder nicht. Als ich wieder zu meiner Arbeitsstelle musste, gab es ein Problem. Die ersten Monate dürfte ich ohne Maske weiter arbeiten, mit der Auflage, immer mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Als dann im Februar 2021 das Maskentragen während der gesamten Arbeitszeit angeordnet wurde, schien eine Welt für mich zusammenzubrechen. Ich musste zu Hause bleiben und es sah so aus, als ob ich meinen Job verlieren würde. Nur durch das Engagement anderer, die ich hier nicht weiter benennen kann, gelang es mir, endlich doch ein Maskenattest ausgestellt zu bekommen. Manche Kollegen behandelten mich wie eine Aussätzige und erweiterten den 1,5-Meter-Bogen falls möglich nochmal um ein Vielfaches. Die Maskenpflicht war der Anfang meiner gesellschaftlichen Diskriminierung, wie ich sie vorher so noch nicht gekannt hatte. Unter Ausgrenzung und Mobbing hatte ich – wie viele Menschen – als Kind und Jugendliche extrem gelitten. Doch das hier war etwas anderes. Ich wurde vom Gesetzgeber dazu genötigt, mich mit meinen Problemen zu outen und jeden erkennen zu lassen, dass etwas mit mir nicht stimmte. Ich musste mich rechtfertigen, weil ich einer Verordnung nicht nachkommen konnte, die in einem die Menschenrechte achtenden Staat niemals hätte in Kraft treten dürfen. Ich habe damals eine Mischung von abgrundtiefem Hass und Verzweiflung empfunden, und wären da nicht zahlreiche Menschen gewesen, die mich unterstützt und mir geholfen haben, ich weiß nicht, was passiert wäre.          

Spuren im Sand

Die Spuren, die wir hinterlassen, sind vergänglich wie die Spuren im Sand. Doch sind die Ereignisse unwiderruflich eingebrannt in Raum und Zeit.

Von Kaltluftfanatikern und Zugluftskeptikern

Die „Schnepfe“ ist eine Kollegin, die als Sprachrohr der woken Gemeinde der Gesundheitsjünger das selbst erweiterte Lüftungsprinzip militant hochhält. Spätestens seit der Corona-Pandemie wird die Virusverdünnung per Dauerlüftung – vorzugsweise im Durchzug – propagiert, um das eigene nichtsdestotrotz oder etwa gerade deswegen bemitleidenswert schlechte Immunsystem vor Infektionen zu schützen, die dennoch oder gerade deswegen mit steigender Tendenz um sich zu greifen scheinen. Während der Pandemie vertraute die Glaubensgemeinschaft der Maßnahmenanhänger bedingungslos der Maske und der gentherapeutischen Impfung. Man war immun gegen eine etwaige Erkenntnis, dass der Mund- und Nase-Schutz zwar die Atmung, aber nur unwesentlich die Viren behinderte. Da Realitätssinn und Irrglaube sich nicht vertragen, nahm man jede weitere Corona-Infektion als gutes Training gegen Corona hin, in Anbetracht der Tatsache, dass man ja ohne Maske und Impfung viel heftiger erkrankt wäre. Die asozialen Ungeimpften konnten doch nur deshalb den Infektionen entgehen und waren überraschender Weise nicht in großer Anzahl verstorben, weil die Geimpften sich und andere schützten –seltsamerweise aber nicht sich gegenseitig. Empfohlen wurde während der Pandemie die regelmäßige Stoßlüftung, um den Effekt der Virusverdünnung nicht durch ein durch Zugluft und Frieren geschwächtes Immunsystem nachteilig zu kompensieren. Für die woke Gemeinschaft kommt das Individuum als letztes, das gemeinschaftliche Gesundheitsempfinden steht an erster Stelle. Offizielle Empfehlungen können doch nichts anderes als eine Minimalforderung sein, die die Verfechter des Gemeinwohls in vorauseilendem Gehorsam kompromisslos übererfüllen.   

Eine „Schnepfe“ kommt selten allein. Sie reißt die Fenster wieder auf und redet sich in Rage, wenn sie die Mehrheit der Gemeinschaft hinter sich weiß. Der Einwand der Zugluftskeptikerin, sie würde krank, wenn sie bei ca. 13 Grad Außentemperaturen bei beidseitig geöffneten Fenstern im Durchzug sitzen müsste, lässt die „Schnepfe“ völlig kalt. „Und sollen wir dann alle krank werden?“, kontert sie im Brustton der Überzeugung. Die Luft sei hier doch ach so schlecht und es sei so fürchterlich warm trotz herunter gedrehter Heizkörper. Fragt sich nur, wie die Hitzesensiblen im Sommer ohne Klimaanlage überleben wollen. Die Erderwärmung wird sie alle umbringen, so viele Hitzetote gab es in Deutschland schon lange nicht mehr. Und Demokratie ist doch schließlich, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. „Sollen wir etwa wegen dir verhungern?“, fragen die Wölfe dann das Schaf und die Entscheidung ist gefallen – die überragend wichtigen Gemeinwohlbelange überwiegen gegenüber dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Damit gilt der Eingriff trotz des erheblichen Eingriffsgewichts als verhältnismäßig und ist selbstverständlich auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Die „neue Normalität“ lässt grüßen…  

Wer den Weg wagt …

Das Bundesverfassungsgericht und die politisch Folgsamen

Ende November 2023 ist der ehemalige Generalbundesanwalt Peter Frank zum Bundesverfassungsrichter ernannt und in den zweiten Senat berufen worden,  der u.a. für Wahl- und Parteienrecht zuständig ist. Er wäre der passende Mann für ein potentielles Verbotsverfahren gegen die AfD, bekannt als strammer Kämpfer gegen das alte und das neu definierte „Rechts“.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth gilt als sehr guter Parteifreund von Angela Merkel und scheint sich auch mit der nachfolgenden Ampel-Regierung bestens zu arrangieren.

Gegen das blaue Phantom…

Alle Richter des Bundesverfassungsgerichts treffen sich seit ein paar Jahren regelmäßig mit der Bundesregierung zum Gedankenaustausch. Das Ganze hat mehr als ein „Geschmäckle“, wie man so schön sagt. Es erscheint mir fast so, als wollten die Politiker durch die Besetzung der Richterposten nicht die  Einhaltung des Grundgesetzes sichern, sondern die Politik vor der Verfassung schützen.  

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/frank-richter-bundesverfassungsgericht-102.html

Stand: 24.11.2023 14:23 Uhr

Generalbundesanwalt Peter Frank wechselt auf Vorschlag der CSU an das Bundesverfassungsgericht. Seine bisherige Karriere ist vielschichtig. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit: Der Kampf gegen rechten Terror…

Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Bei seinem Amtsantritt war er 47 Jahre alt und damit in der Geschichte der Bundesrepublik der jüngste Chef der Bundesanwaltschaft…

Er bildete in der Behörde ein eigenes Referat zum Terrorismus von rechts. „Wir haben in Zusammenarbeit mit den Länderbehörden inzwischen eine Strategie entwickelt, wie wir das Thema Rechtsextremismus auch aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden stärker beleuchten und durchleuchten wollen, denn eine Terrorzelle, die jahrelang unerkannt morden kann, wie der NSU darf es nicht mehr geben“, sagte er…

Zunehmende Bedeutung gewann in der Arbeit der Bundesanwaltschaft zuletzt auch die „Reichsbürger“-Szene. Im Dezember 2022 ließ der Generalbundesanwalt in einer bundesweiten Großrazzia mehr als 20 Männer und Frauen festnehmen, darunter eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und mehrere ehemalige Soldaten. Die Gruppe soll einen gewaltsamen Staatstreich geplant haben. Weitere Durchsuchungen und Festnahmen folgten. Die Anklage in diesem Mammutverfahren steht noch aus… 

Als Generalbundesanwalt wollte Peter Frank kein weiteres NSU-Phantom mehr erleben müssen und ließ daher die Vereinigung von „Reichsbürgern“ des neuen Rollator-Phantoms ausreichend zeitnah zu ihrer Bildung  festnehmen, bevor sich die Hinweise weiter hätten verdichten könnten, dass der geplante Staatsstreich etwa nicht im Bereich des Machbaren liegen könnte. Aber die Frage nach dem tatsächlichen Potential zur Umsetzung von Gedankenverbrechen spielt ja mittlerweile strafrechtlich und verfassungsrechtlich ohnehin keine Rolle mehr. So hat die Bundesregierung ihre neue Gesetzeserweiterung zum Ausschluss von verfassungsfeindlichen Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang als zulässig bestätigt bekommen. Das Problem sehe ich dabei nicht primär in der Tatsache, dass nun die ehemalige NPD, jetzt Partei Die Heimat, davon betroffen ist. Diese definitiv verfassungsfeindliche Partei bekam ohnehin wegen eines Mangels an Wählerstimmen bereits vor dem Zeitpunkt des Urteils keine staatliche Förderung mehr. Das eigentliche Demokratieproblem betrifft die dabei angedachte Anwendung der völlig schwammigen Verbotskriterien auf die AfD. Unabhängig davon, ob man die Positionen der AfD bezüglich der deutschen Einwanderungspolitik teilt,  muss gelten, dass eine andere Sichtweise auf die Masseneinwanderung nicht zum Verbot einer auf der Basis des Grundgesetzes handelnden Partei führen darf. Auch sollte sich jeder echte Demokrat erheben, wenn vom „Gutmenschen“-Konsens abweichende Meinungen als verfassungsfeindlich abgestempelt werden, nur weil sie der links-grünen Ideologie der Regierung und dem mitte-linken Ideologieabklatsch der großen Oppositionspartei CDU/CSU widersprechen. Es ist diese neue Form des „Klimasozialismus“, die die in Deutschland lebenden Menschen nicht in Bezug auf ein kontroverses aber respektvolles Miteinander einen möchte, sondern auf ein Gegeneinander einschwört durch Spaltung in politisch korrekte Denunzianten und unfolgsame „rechte“ Regime-Kritiker. Und dabei wird mittlerweile bereits alles als rechts im Sinne von rechtsextrem eingeordnet, was gegen die neue Geschlechterlehre sowie gegen die Lieferung der Kriegsmaschinerie, die Klimareligion und die damit verbundene Deindustrialisierung  und Verarmung Deutschlands Stellung bezieht. Die Migrationsfrage ist dabei nur sekundär von Bedeutung als moralische Keule zur Mobilisierung der Massen, was gut daran zu erkennen ist, dass Migranten selbst ganz schnell zum „Nazi“ mutieren, wenn sie es wagen, die aktuelle ungeregelte Masseneinwanderung als Gefahr zu benennen. Ein Einwanderungsland sind wir nicht erst seit gestern und eine neue Form der Mischkultur ist da nur die logische Konsequenz. Das Problem fängt dort an, wo die Sorgen der Menschen kriminalisiert werden und deren Äußerung zum Strafbestand erhoben wird.

In seinem Urteil unterstreicht das Bundesverfassungsgericht, dass die Partei Die Heimat die Menschenwürde missachte, und dies sei mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-009.html

Pressemitteilung Nr. 9/2024 vom 23. Januar 2024

Urteil vom 23. Januar 2024
2 BvB 1/19

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist...

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar...

Damit betrifft der Ausschluss nur solche Parteien, deren chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung nicht Teil des grundgesetzlichen Demokratiekonzepts ist…

Die Voraussetzungen des „Darauf Ausgehens“ und des „Darauf Ausgerichtetseins“ sind dabei nicht identisch. Ein „Darauf Ausgerichtetsein“ setzt ein qualifiziertes und planvolles Handeln zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voraus, ohne dass es auf das Erfordernis der Potentialität ankommt…

Auf Legal Tribune Online wird in dem folgendem Beitrag nahegelegt, die Verfassungsfeindlichkeit nicht anhand der Parteiprogramme feststellen zu lassen, sondern anhand von Unterstellungen, die sich aus diversen Aussagen der Parteiführung gewinnen ließen.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvb119-npd-parteien-finanzierungsausschlussverfahren

von Dr. Christian Rath

23.01.2024… Erstens ist das Instrument des Ausschlusses einer verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Finanzierung jetzt voll einsetzbar. Letzte Zweifel an der Zulässigkeit hat das BVerfG beseitigt.

Zweitens hat das Gericht klargestellt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot und einen Finanzierungsausschluss fast identisch sind. Einziger Unterschied: Beim Parteiverbot ist eine gewisse Stärke/Potenzialität erforderlich. Wenn die Potenzialität – wie bei der AfD – eindeutig gegeben ist, kann die Bundespolitik frei wählen, ob sie ein Parteiverbot anstrebt oder einen Finanzierungsausschluss. Antragsberechtigt sind Bundesregierung, Bundestag und/oder Bundesrat.

Drittens kommt es für die Verfassungsfeindlichkeit nicht nur auf die Partei- und Wahlprogramme einer Partei an, sondern auf die „wirklichen Ziele“ der Partei. Hier muss die Partei sich auch Äußerungen der Parteiführung zurechnen lassen…

Die AfD liegt mit ihrer Forderung nach Wohlverhalten also zwischen der NPD („Integration ist Völkermord“) und der demokratisch-erforderlichen vollen Gleichbehandlung. Das ist weder eindeutig verfassungsfeindlich noch eindeutig verfassungskonform. Und weil die AfD oft so diffus im Dazwischen bleibt, weiß niemand, wie das BVerfG über Anträge auf ein Verbot oder Ähnliches entscheiden würde.

Inwiefern die Forderung der AfD nach einem Wohlverhalten der Migranten im Widerspruch zum Grundgesetz steht, erschließt sich mir nicht. Wie das Bundesverfassungsgericht über einen Verbotsantrag gegen die AfD entscheiden würde, hängt sicherlich nicht von etwaigen diffusen Zielvorstellungen der Parteiführung ab. Vielmehr könnte das Urteil durchaus Folge der enormen Überzeugungskraft eines Impulsvortrags sein, gehalten vom amtierenden Justizminister auf einem zeitnah anzuberaumenden Abendessen mit den Verfassungsrichtern. Bei allem Respekt zwischen den Verfassungsorganen möge man aber nicht annehmen, dass solch ein Treffen der Erörterung anhängiger Verfahren dienen könnte. Die Zeitlosigkeit der Fragestellung ist ja offensichtlich…

https://www.welt.de/politik/deutschland/article234481252/Corona-Dinner-im-Kanzleramt-Befangenheitsantrag-gegen-Verfassungsrichter-abgelehnt.html

18.10.2021

… Wegen eines umstrittenen Abendessens im Kanzleramt steht Stephan Harbarth, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Kritik. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Befangenheitsantrag gegen Deutschlands obersten Juristen zurück…

Harbarth habe das Thema der Diskussion, „Entscheidung unter Unsicherheiten“, für geeignet gehalten, weil es „abstrakte und zeitlose Fragestellungen betreffe und es sich auch ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren erörtern lasse“.

Dass Harbarth an der Auswahl des Themas beteiligt war, vermöge den Anschein seiner fehlenden Unvoreingenommenheit nicht zu begründen. Außerdem gebe es für die Behauptung keine Anhaltspunkte, dass das Thema gewählt worden sei, damit sich Mitglieder der Bundesregierung zu laufenden Verfahren äußern könnten.

Justizministerin Lambrecht habe sich „ausweislich des von den Beschwerdeführenden selbst vorgelegten Redemanuskripts in ihrem achtminütigen Impulsvortrag gerade nicht zu konkret anhängigen Verfahren geäußert“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Wegen des Treffens im Kanzleramt hatte auch schon die AfD den Richtern Befangenheit vorgeworfen – in einem Verfahren zu Äußerungen von Kanzlerin Merkel zur Thüringen-Wahl. Das Gericht hatte diesen Antrag im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, die regelmäßigen Treffen seien Ausdruck des Respekts zwischen den Verfassungsorganen. Das Gericht sei permanent mit Verfahren befasst, die das Handeln der Regierung beträfen. Würde ein Treffen Zweifel an der Unvoreingenommenheit begründen, wäre ein Austausch unmöglich. Ein solches Misstrauen widerspreche auch „dem grundgesetzlich und einfachrechtlich vorausgesetzten Bild des Verfassungsrichters“.

So besteht folglich auch kein Zusammenhang zwischen dem Juni-Dinner 2021 im Kanzleramt und der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden betreffend der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen während der „Bundesnotbremse“ der Corona-Pandemie. Notbremsen sind schließlich als völlig zeitlose Optionen jeder zukünftigen Pandemie auch ganz allgemein diskutabel. Und da das Bundesverfassungsgericht sich als in der Sache nicht befangen empfunden hat, musste es sich auch nicht selber ablehnen. So waren die schweren Eingriffe in Grundrechte nach Ansicht des Gerichts trotz einer nicht-belegbaren Gefahr wegen der nicht-widerlegten Gefahr in vollem Umfang verhältnismäßig. Den Verfassungsrichtern genügte eine „hinreichend tragfähige Annahme“, um mögliche Schäden durch die Eingriffe erst gar nicht gegen den unbewiesenen Nutzen abwägen zu müssen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-101.html

Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos

Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021, Beschluss vom 19. November 2021


Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein… Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig…

Sind wegen Unwägbarkeiten der wissenschaftlichen Erkenntnislage die Möglichkeiten des Gesetzgebers begrenzt, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, genügt es daher, wenn er sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung der ihm verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten orientiert…

Mehrere wissenschaftliche Fachgesellschaften schätzten die Situation im Zeitraum des Inkrafttretens der angegriffenen Vorschriften und davor ähnlich wie das Robert Koch-Institut ein… Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, waren jedoch nicht vorhanden…

Erfolgt wie hier der Eingriff aber zum Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der gesetzgeberischen Eignungsprognose beschränkt. Das schließt die Prüfung ein, ob die gesetzgeberische Prognose hinreichend verlässlich ist…

Auf Grundlage ihrer näheren Erkenntnisse führten die sachkundigen Dritten weitgehend übereinstimmend aus, dass jede Einschränkung von Kontakten zwischen Menschen einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung von Virusübertragungen leistet…

Dies beruhte auf der hinreichend tragfähigen Annahme, dass der Virusübertragung und Ansteckung in Innenräumen zwar durch Schutzmaßnahmen wie dem Abstandhalten, dem Tragen von Masken, Lüften und allgemeiner Hygieneregeln entgegengewirkt werden kann, dass dies aber zur Abend- und Nachtzeit und im privaten Rückzugsbereich nur eingeschränkt durchsetzbar ist. Dass der Gesetzgeber sich dafür entschied, solche Zusammenkünfte von vornherein über vergleichsweise einfach zu kontrollierende Ausgangsbeschränkungen zu reduzieren, war angesichts der bestehenden Erkenntnislage verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden…

Bei Unsicherheit im Zweifel gegen die Grundrechte, das scheint das neue Mantra des Bundesverfassungsgerichts zu sein. Wer solche Verfassungsrichter hat, der braucht keine Verfassung mehr. Während der Corona-Pandemie ist klar geworden, dass selbst Grundrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Deutschland nur so lange gelten, wie die Politik das Individuum nicht einer inszenierten Massenhysterie zu opfern gedenkt. Ist die Gefahrenlage einmal festgestellt und das überragende Gemeinwohl ausgerufen, gibt es ganz schnell selbst dann eine Pflicht bzw. Nötigung zu einer gentherapeutischen Impfung, wenn deren Nutzen nicht bewiesen und deren Risiko nicht evaluiert wurde. Und es werden wieder Menschen als „Untermenschen“ vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt und teilweise sogar von medizinischer Behandlung ausgeschlossen, falls sie es wagen, sich auf ihre unveräußerlichen Grundrechte zu berufen. Eine Missachtung der Menschenwürde sehen die Gerichte offenbar nur dort, wo Taten nicht mehr als Worte sagen.

Wer sich nicht zum Spielball machen lässt…

LWL-Gerontopsychiatrie Dortmund – lieber ohne Besucher?

Seit September 2023 lebt meine Mutter nun in der Gerontopsychiatrie in Dortmund, eine Abteilung des LWL-Klinikums, die sich um psychisch kranke Menschen im Alter kümmert. Meine Mutter ist vor knapp vier Jahren an vaskulärer Demenz (SAE) erkrankt, vermutlich als Folge einer Gesichtsrose verursacht durch das Herpes Zoster-Virus, die ihr vom Auge auf das Gehirn geschlagen ist. Aufgrund von Selbst- und Fremdgefährdung und einer Hinlauftendenz wurde sie am 1. Mai 2023 von der Polizei zunächst in die Psychiatrie in Lüdgendortmund zwangseingewiesen. Demenz bei sehr mobilen Erkrankten ist dann äußerst problematisch, wenn der Standstreifen einer Schnellstraße als breiter Radweg verkannt wird, ein Demenzkranker den Weg nach Hause nicht mehr findet und dann auch noch die Einsichtsfähigkeit fehlt, um derartige Unternehmungen zukünftig einzustellen. Um eine psychische Erkrankung handelt es sich dabei aber nicht. Der Wechsel meiner Mutter nach Dortmund-Aplerbeck wurde mir gegenüber ausschließlich mündlich von einem Arzt aus Lüdgendortmund mit der Tatsache begründet, dass ich im Juni 2023 Anzeige gegen die behandelnden Ärzte erstattet hatte wegen der Verabreichung des nebenwirkungsreichen Neuroleptikums Haldol ohne Absprache und gegen meinen Willen. Das Medikament zur chemischen Fixierung wurde dann zwar abgesetzt und es ging meiner Mutter bald gesundheitlich deutlich besser, doch hatte  ich den Eindruck, dass die wochenlange Verabreichung die Demenzerkrankung meiner Mutter durch mehrere kurz aufeinanderfolgende Schübe sehr stark beschleunigt hat. Im Juli war es dann soweit, dass sie bis auf mich alle anderen Verwandten bei den Besuchen nicht mehr erkannt hat. Ihr Lang- und ihr Kurzzeitgedächtnis ließen rapide nach. Eine Richterin des Betreuungsgerichts stellte ihr eine Betreuerin zur Seite, da ich aus verschiedenen Gründen leider nicht dazu in der Lage war, die Betreuung meiner Mutter dauerhaft zu übernehmen. Von der Anzeige habe ich von offizieller Seite nie wieder etwas gehört. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die Mühlen der Justiz mahlen beim Dortmunder Betreuungsgericht ganz besonders langsam – sodass bis heute keine Entscheidung über die Unterbringung meiner Mutter in einem Altenheim mit geschlossener Demenzabteilung vorzuliegen scheint. Oder aber die für die Betreuung zuständige Rechtsanwältin benachrichtigt mich nicht über eine mit ihr in Absprache mit dem Gericht getroffene Entscheidung, meine Mutter bis zu ihrem Lebensende in Aplerbeck eingesperrt zu lassen. Das sollte schließlich auch nach Ansicht der  zuständigen Oberärztin aus dem Klinikum in Lüdgendortmund ohnehin der richtige Unterbringungsort für meine Mutter sein. Die geschlossene Einrichtung liegt am anderen Ende von Dortmund und ist über die Autobahn A40 und die B1 äußerst schlecht von Bochum aus zu erreichen, zumal die Besuche auf eine halbe Stunde begrenzt nur nach vorheriger Terminabsprache mit der Station  möglich sind, und das auch nur zwischen 15 und 18 Uhr. Bis vor wenigen Wochen dürfte ich mit meiner Mutter noch im Park des LWL-Klinikums spazieren gehen. Das ist bei dem nassen und kalten Wetter nicht möglich, aber das Auf- und Abgehen im Gebäude ist immer noch besser als der zeitlich begrenzte Aufenthalt in den Besucherräumen, wobei der schlechtere der beiden Räume das Flair einer Gefängniszelle inne hat.

Besucherraum Nummer zwei auf circa 6 Quadratmetern am 23.09. 2023  

Spaziergang im Park des LWL-Klinikums am 23.09. 2023  

Als ich am 9. Dezember 2023 meine Mutter direkt nach einem Krankenhausaufenthalt wieder besuchen konnte, überraschte man mich mit der Aussage, dass nach der „Neueinweisung“ der ärztliche Beschluss zur Erlaubnis des Ausgangs erloschen sei. Ein Arzt sei zwecks Neuausstellung am Samstagnachmittag nicht greifbar und so dürfe ich die Station mit ihr nicht verlassen. Man hatte mich über die Erkrankung meiner Mutter weder seitens der Psychiatrie noch seitens der Betreuerin informiert, wobei letztere nach Aussage der Stationsmitarbeiterin angeblich dafür zuständig sei. Meine Mutter sah äußerst ungepflegt aus, hatte überlange Haare und Fingernägel und trug keine Socken, da die Füße blutunterlaufen und geschwollen waren. Die genaue Ursache für die Verlegung in das offensichtlich pflegerisch unterbesetzte Krankenhaus wollte man mir nicht mitteilen. Die Krankenschwester sprach lediglich von irgendeiner Entzündung. Ich bat darum, die Ausgangserlaubnis wieder eintragen zu lassen.  

Meine Mutter am 9. Dezember 2023, nun statt in dem Einbett- auf einem Zweibettzimmer

Meine Mutter freute sich sehr über meine Anwesenheit und wollte mich nach knapp zwei Stunden gar nicht mehr gehen lassen. Wir hatten erst in dem Gemeinschaftsbereich gesessen und waren dann auf ihr Zimmer gegangen, weil sie sich hinlegen musste. Je nach Charakter des diensthabenden Pflegepersonals ist das an manchen Besuchstagen möglich, besonders wenn die Patienten gerade gesundheitlich stärker angeschlagen sind. Meine Mutter erinnerte sich daran, dass sie bei mir Sonntagsmorgens Brötchen mit Butter gefrühstückt hatte und dass das so lecker war, auch wenn sie die Radtour zu mir nicht mehr erwähnt hatte und die Worte Brötchen und Butter umschrieben werden mussten. Meinen Namen hat sie seit ein paar Monaten vergessen.

Als ich am ersten Weihnachtstag gemeinsam mit der Familie meines jüngeren Bruders zu Besuch kam, ging ich davon aus, die geschlossene Abteilung nun wieder mit meiner Mutter verlassen zu dürfen, aber dem war nicht so. Wir dürften nur in den größeren und freundlicheren Mehrzweck-Besucherraum mit ihr – die erst zweijährige jüngste Enkelin musste mit ihrer Mutter im Treppenhaus des Phönix-Gebäudes warten. Mein Bruder wohnt im Süden Deutschlands und kann daher nur selten zu Besuch kommen. Ich denke nicht, dass meine Mutter ihr jüngstes Enkelkind noch wiedererkannt hätte, zumal sie meinen Bruder und seinen älteren Sohn schon nicht mehr als bekannt einzuordnen schien. Trotzdem macht es mich endlos traurig und wütend, dass ihr diese wohl letzte Möglichkeit nun so hartherzig und unmenschlich genommen wurde. Selbst im Strafvollzug gibt es das Recht, seine Enkel zu sehen. Wir konnten nur eine halbe Stunde mit meiner Mutter zusammen sitzen. Das meiste, was sie sagte, war „ach ja“ und einmal meinte sie, sie würde meine Frage jetzt nicht verstehen. Sie hat keine meiner Fragen mehr beantworten können, aber sie hat zwei der Bananen gegessen, die mein Bruder ihr mitgebracht hat. Den Rest der Geschenke sollten wir wieder mitnehmen – man habe doch alles auf der Station.

Beim Verlassen stand im Eingangsbereich gut sichtbar die stabile Rewe-Tüte mit der schmutzigen Wäsche, die ich noch immer für meine Mutter waschen soll – das ist ja schließlich nicht die Aufgabe einer staatlich bestellten Betreuerin. Seit wann kümmern sich Anwälte um schmutzige Wäsche?! Man sei schließlich ein Krankenhaus, da könne man private Kleidung nicht auch noch waschen. Besuche und Ausgänge sind offensichtlich unerwünscht – doch der Waschservice durch die Verwandten sollte stimmen. Ich wunderte mich darüber, dass die Tasche relativ schwer war. Wieder zu Hause stellte ich dann beim Auspacken erstaunt fest, dass sich unter der schmutzigen Wäsche verpackt in eine Extra-Tüte die Schuhe befanden, die ich meiner Mutter bei einem vorausgegangenen Besuch mitgebracht hatte, da ihre Schuhe bei der Verlegung aus Lüdgendortmund abhanden gekommen waren. Nur auf Stopper-Socken ist ein Verlassen der Station definitiv nicht möglich – der Anblick der Schuhe sprach eine eindeutige Sprache. Und es wird auch die letzte Wäsche gewesen sein, die ich für diese Einrichtung gewaschen habe. Meiner Mutter ist es mittlerweile ohnehin egal, was sie trägt und ob es sich um Krankenhaus-Kleidung handelt oder um Hosen von sich und anderen. Nach Aussage einer Krankenschwester soll es meine Mutter auch nicht mehr interessieren, in welchem Bett sie liegt. Sie wechselt da ein bisschen hin und her, hat ja auch keine Bedeutung, wenn man nicht einmal mehr – wie in einem Altenheim – ein eigenes Zimmer mit persönlichen Dingen bewohnen darf. Wenigstens wirkt meine Mutter mittlerweile irgendwie wieder glücklich, seit sie ihre Vergangenheit vergessen hat. Sie lächelt im Hier und Jetzt, ohne sich zu fragen, ob es ein Morgen geben wird…

Staatliche Umerziehung und Kontrolle, Dekadenz und Irrglauben

Ich muss weder an zehn verschiedene Geschlechter, an Gleichberechtigung durch Gendern, an den menschgemachten Klimawandel noch an die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen glauben. Ich bin nicht bereit, mich auf einen Weg zu mittelalterlichem Irrglauben drängen zu lassen oder mich an der neuen Form moderner „Hexer*innenverfolgung“ zu beteiligen.

„You never walk alone“ – es weiß immer jemand, wo du bist und was du denken sollst

Niemand zwingt mich dazu, mich zu mehr als zwei Geschlechtern zu bekennen. Es gibt nur Mann und Frau, das ist die Biologie, alles andere ist Ideologie. Homosexualität und das Zugehörigkeitsgefühl zu dem anderen Geschlecht sind zu respektieren, manche Menschen stehen auch hormonell zwischen den beiden Geschlechtern. Es gibt ein seltenes Dazwischen oder ein Empfinden der Nichtzugehörigkeit zu beiden Geschlechtern. Das ändert trotzdem nichts an den biologischen Merkmalen – auch wenn jedem Menschen gestattet sein sollte, auf seine Art und Weise glücklich zu werden. Doch ist es ein Verbrechen Jugendlichen, die sich pubertätsbedingt im eigenen Körper nicht wohl fühlen, einzureden, dass dies im anderen Geschlecht besser würde.

Das Gendern ist meinem Empfinden nach eine völlig kranke Verunstaltung der deutschen Sprache und so weit entfernt von Gleichberechtigung wie der Tiger vom Pflanzenfresser. Die längere den Sprachfluss störende abgehackte weibliche Form dominiert nun die männliche und bis vor ein paar Jahren allgemein gültige kürzere Form. Da haben sich woke Moderatoren schon mal zu dem Begriff „Krankenschwester*innen“ verstiegen – doppelt weiblich hält besser. Auch werden die Verbrechen der Terrorist*innen, Mörder*innen, Vergewaltiger*innen und Nazi*innen nun vermehrt mit dem weiblichen Geschlecht in Verbindung gebracht werden. Das schafft zwar keine höheren Löhne und mehr Schutz vor Gewalt für alle Frauen in Deutschland – aber vielleicht haben die Verfechter der sprachlichen Umerziehung ja vor, diese nachrangigen Aspekte im Anschluss an eine aufgezwungene Veränderung der Sprache ebenfalls zu berücksichtigen.  

Es hat mich niemand eine Klimaleugnerin zu nennen, weil ich nicht bereit bin der Glaubensgemeinschaft des menschgemachten Klimawandels beizutreten. Sicherlich wandelt sich das Klima und es mag für einige Jahrzehnte etwas wärmer werden, auch ist ein Einfluss des Kohlenstoffdioxidgehalts auf die Erderwärmung durchaus vorhanden. Doch ist es durch die Erdgeschichte belegt, dass unter anderem die Sonnenaktivität oder starke Vulkanausbrüche das Klima ganz schnell wieder in eine andere Richtung verändern können. Dass die gekaufte Klimaforschung mittlerweile sogar die Idee produziert, Kohlenstoffdioxid zu verflüssigen und in Lagerstätten unter der Erde zu speichern,  zeigt, auf welchem Niveau unsere dekadente „Elite“ mittlerweile angekommen ist. Die Idee wäre ja, wenn man von einer positiven Auswirkung auf das Klima ausginge, gar nicht so abwegig, wäre das Vorhaben nicht dermaßen energieintensiv, dass eine positive CO2-Bilanz eher fraglich erscheint – von der Sicherheit des Verbleibs in den tiefen Erdschichten mal ganz abgesehen. Norwegen ist das einzige Land, das seit 1996 CO2 in leeren Gasfeldern unter der Nordsee lagert. Die Vorreiterrolle Norwegens in der Anwendung der CCS-Technologie folgt nicht so sehr ökologischen als vielmehr ökonomischen Interessen. Norwegen könnte, wenn die eigenen Erdöl- und Gasfelder ausgebeutet sind, ein CO2-Endlager für Europa anbieten um seinen Wohlstand zu sichern.

Es hat mich niemand als „Corona-Leugnerin“ zu titulieren und in eine angeblich rechte demokratiefeindliche Ecke zu stellen, weil ich die Corona-Maßnahmen auch noch im Nachhinein als grundgesetzwidrig, rechtswidrig und menschenverachtend bezeichne und die gentherapeutische Corona-Impfung als größtes medizinisches Verbrechen der Menschheitsgeschichte verurteile. Unter Masken gleichgeschaltet, das selbständige Denken abgeschaltet, gesteuert durch Angst hatten gerade die sogenannten Intelektuellen und die angeblich tragenden Pfeiler der Gesellschaft in vorauseilendem Gehorsam wieder einmal Untermenschen definiert, denunziert und ausgrenzt. Die ersten „Freiwilligen“ ließen sie sich in moralischer Überheblichkeit impfen um sich und andere zu schützen, bis die Lüge zum Schutz vor Übertragung zum niemals bewiesenen Schutz vor schwerem Verlauf korrigiert wurde. Die Zweifler haben sich dann mehrheitlich dem Impfzwang gebeugt um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu dürfen, als nahezu vollwertige Inhaber einiger Grundrechte oder um ihren Job nicht zu verlieren.  Einige haben die Impfung später bereut, anderen wollten nichts bereuen müssen und haben etwaige Schäden der Corona-Impfung lieber dem Zufall zugeschoben. Letztendlich hat jeder, der sich gegen seine Überzeugung hat impfen lassen es mit ermöglicht, dass die Existenzvernichtung der Ungeimpften bei den Berufsgruppen mit Impfzwang effektiv angedroht oder durchgesetzt werden konnte.

Ist es aus Unwissenheit, Dekadenz oder Arroganz heraus, dass unser Witschafts- und Klimaminister Habeck anzunehmen scheint, ein gesetzlich beschlossener Heizungstausch müsse allein deswegen umsetzbar sein, weil Deutschland die unsinnigsten Gesetze und Verordnungen stets am härtesten durchzusetzen pflegt, wie die Corona-Krise bestens belegt hat? Ich erahne, dass die Politiker, sollte das Heizungsgesetz nicht von einer nächsten Regierung kassiert werden, eher bereit sind massenhaft Immobilienbesitzer zu enteignen als zu akzeptieren, dass sich die Sanierung von Altbauten für den Einbau von Wärmepumpen nicht rechnet und für viele Eigentümer schlicht nicht bezahlbar ist. Auch ist es keineswegs unvorstellbar, dass sich Eigentümer auch dann gegen Bußgeldbescheide werden wehren müssen, wenn geeignete Wärmepumpen oder Techniker für den Einbau nicht zeitnah auf dem Markt verfügbar sein werden.  Außerdem sollte Habeck klar sein, dass Deutschland nicht dazu in der Lage sein wird, Millionen Flüchtlingen und Zugewanderten neben den Millionen schon länger hier lebenden Menschen ein Dach über dem Kopf zu garantieren, wenn unrentable  Altbauwohnungen zukünftig abgerissen werden müssen um viel zu langsam unbezahlbare Neubauwohnungen zu errichten. Wird Robert Habeck dann sagen: „Aber das heißt ja nicht, dass Menschen obdachlos werden, nur weil sie kein eigenes Dach mehr über dem Kopf haben“?  

Am 8. Dezember konnte  man auf welt.de erfahren, was vor dem Umkippen von staatstreuen Virologen wie Hendrik Streeck jedem rational denkenden Fachkundigen völlig klar war. „Forscher finden keinen Beweis für Wirksamkeit von Corona-Maskenpflicht für Kinder“, heißt es in der Schlagzeile. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Erwachsene. Die Maskierung diente einzig und allein der beabsichtigten Durchsetzung einer Impfpflicht und der Zerschlagung von Widerstand und Protesten gegen die Corona-Maßnahmen. Noch heute gibt es zahlreiche angstgestörte  Opfer der Zwangsmaskierung, die auch in diesem Winter wieder Maske tragen und nicht einmal mehr zu bemerken scheinen, dass sie mindestens genau so oft und eher sogar schwerer erkranken als ihre frei atmenden Mitmenschen. Leider geht nicht nur der Nutzen des Dauertragens von Masken gegen Null, die feuchten nicht selten mit Bakterien und Pilzen verseuchten Verhüllungen erhöhen die eingeatmete Kohlenstoffdioxid-Konzentration und senken den Sauerstoffgehalt. Auch wird eine Erhöhung einer Virenlast durch Rückatmung diskutiert. Krank sind die Masken also noch weniger gesund.

Von Impfgeschädigten und Übersterblichkeit wird nur gelegentlich berichtet. Doch liest man immer wieder von Personen des öffentlichen Lebens, die plötzlich und unerwartet aus dem Leben scheiden. Ein Zusammenhang mit der Impfung wird nicht diskutiert.

Ich frage mich schon lange nicht mehr, warum ein Großteil unserer Gesellschaft immer noch nicht begreift, was in den letzten vier Jahren geschehen ist. Die Fraktion „Wir haben mitgemacht!“ ist Teil des Problems. Wie kann es sein, dass ein Herr Lauterbach immer noch eine gentherapeutische Impfung anpreisen darf mit längst widerlegten Behauptungen zur Wirksamkeit und Sicherheit? Warum gibt es immer noch völlig ignorante Ärzte, die diese nutzlose aber hochgradig riskante und teils sogar DNA-verseuchte mRNA- Plörre an gutgläubige Patienten verimpfen und deren Gesundheit damit aufs Spiel setzen?

Fehlentscheidungen werden nicht dadurch richtiger, dass man sie ständig wiederholt – doch genau in dieser Zwangsschleife scheint unsere Politik gefangen zu sein.

Wir alle müssen als Bürger und Wähler wieder lernen Nein zu sagen – zu unrechtem Zwang, zu Ausbeutung, Ungerechtigkeit und zu einer Politik der Panikmache.

Es muss heißen können „Wir haben nicht mitgemacht!“ – ab jetzt für die Zukunft als mündige Bürger in einer freien Gesellschaft, die diesen Namen verdient.

Keine ehrliche Analyse des PEI, keine Pandemie-Aufarbeitung, nirgends

Durch die während der Corona-Pandemie ständig verschärften Corona-Maßnahmen wurden unsere Grundrechte zwar nur ausgesetzt und nicht dauerhaft abgeschafft, doch was nützen uns schon Rechte, wenn sie jederzeit durch Ausrufen eines angeblichen Notstands entzogen werden können. Unsere demokratischen Strukturen haben offenbart, dass sie einer Krise nicht standhalten. Die gesellschaftlichen Entwicklungen erinnern mich ein wenig an die Negativ-Utopie von Huxleys „Schöner Neuer Welt“ mit dem Ziel der Errichtung eines neuen Weltstaats unter Zerstörung jeglicher Individualität, kombiniert mit einem naiven Fortschrittsglauben. Ein Großteil der Menschen hat sich gesichtslos unter der Maske einen jeglichen natürlichen Zweifel an der Unbedenklichkeit eines genetischen Eingriffs in den menschlichen Körper nehmen lassen. Die Akteure handelten teils geschickt, teils plump, manche erinnerten mich an Quallen, andere tarnten sich als unbedenklich wie der Tarnfisch im Museum von Cherbourg,  verwarfen dann aber äußerst autoritär und aggressiv die Bedenken der Zweifler, wenn sie aus der Deckung gelockt wurden.

Die Strandqualle ist so glitschig, dass sie sich nicht fassen lässt. In ihrem Medium ist sie beweglich und formstabil. Auf dem Trockenen hingegen zerfließt sie zu einem Glibber-Flatschen. Wo sind sie geblieben, die Denunzianten  unter den Corona-Regel-Fanatikern und den Masken-Fetischisten?  Sie liegen irgendwie auf dem Trockenen, auf der Suche nach einem neuen Medium, um ihre Charakter-Eigenschaften wieder voll entfalten zu können.  

Qualle im Museum von Cherbourg (Frankreich)
Qualle am Strand von Surtainville (Frankreich)

Wegen der Nötigung Ungeimpfter oder wegen eines Aufrufs zur Gewalt gegen die sogenannten „Impfverweigerer“ wird niemand juristisch verfolgt. Dafür aber gibt es weiterhin Strafverfahren und Verurteilungen von Ärzten, die ihrem Gewissen gefolgt sind und Masken-Atteste sowie Impfbescheinigungen ohne Impfung ausgestellt haben. Jeder, der sich zu Pandemie-Zeiten den Maßnahmen zur Selbstschädigung entzogen hat, sollte lieber darüber schweigen. Die Denunzianten sind nicht weg, sie sind nur woanders.

Tarnfisch im Aquarium von Cherbourg

Der  Tarnfisch ist als Fisch kaum mehr zu erkennen, genauso wie sich der Maßnahmen- und Corona-Impf-Hardliner derzeit in Deckung befindet und lauert, um wieder in Aktion treten zu können, sobald der Panik-Modus wieder angeworfen wird. Da können noch so viele Berichte über nicht anerkannte, nun allein gelassene vorher sportlich fitte Impfgeschädigte durch die Mainstream-Medien geistern. Ein überzeugter Impfarzt hat schließlich ein halbes Vermögen an den Massenimpfungen verdient, und man beißt bekanntlich eher nicht die Hand, die einen füttert. Kritik an der nicht im Ansatz erforschten Gentherapie wird da nicht laut. Die Mehrheit der Bevölkerung ignoriert nach wie vor die unter Umständen brandgefährliche Verteilung der Impf-mRNA im Körper sowie die Dauer der Spike-Protein-Produktion im Worst-Case einer starken Verunreinigung mit DNA. Gelegentlich dringen neue wissenschaftliche Erkenntnisse durch, die jedoch stets den Nachsatz enthalten, dass der Nutzen der Anti-Corona-Gentherapie immer noch die Risiken überwiege. Wie könnte es auch anders sein, wird doch für über 60-Jährige und sogenannte Risiko-Gruppen eine Dreifachimpfung für diesen Herbst empfohlen, die neben der angepassten Corona-Impfung den Körper auch noch gleichzeitig mit einer Grippe- und einer Pneumokokken-Impfung belastet. Erneut Russisch-Roulette für Alte und Kranke und deren Kontaktpersonen privat wie beruflich, ist das schon „kulturelle Aneignung“ oder nähern wir uns nur den Sitten der „Utopier“ aus dem 500 Jahre alten Roman des Heiligen Thomas Morus –  ohne deren Ehrlichkeit und Akzeptanz einer abweichenden Haltung? Bei uns hieß es schließlich, besonders ehrenvoll sei es, „sich und andere zu schützen“ und wer dazu nicht bereit sei, gehöre ausgegrenzt vom gesellschaftlichen Leben, im Gesundheitssektor sogar in die Arbeitslosigkeit gejagt und wenn möglich von medizinischer Hilfe abgeschnitten. Dasselbe galt für Menschen, die keine Maske tragen können und davon befreit waren, mit einer menschenverachtenden Selbstverständlichkeit machten einige Ärzte und Krankenhäuser keine Ausnahmen. Der „Sich-und-andere – Schutz“, eher widerlegt als bewiesen, ließ bei vielen Entscheidern die Vorstellung nicht zu, dass andere nicht zu dem in der Lage sein könnten, was einem selbst schließlich auch nicht unmöglich war. Sogar das Hausrecht erlaubte die Diskriminierung von  Maskenbefreiten.

Aus: Thomas Morus „Utopia“ S. 145

… Wenn aber die Krankheit nicht nur unheilbar ist, sondern auch Schmerzen und Pein ohne Ende verursacht, dann ergeht von den Priestern und den obrigkeitlichen Personen die Mahnung an den Betreffenden: da er allen Obliegenheiten des Lebens nicht mehr gewachsen sei, da er den Andern nur zur Last falle, sich selbst unerträglich sei und seinen eigenen Tod überlebe, so möge er sich entschließen, der verpestenden Krankheit und Seuche nicht länger ein nährender Herd zu sein, und, da ihm das Leben doch nur eine einzige Qual sei, nicht zaudern, getrost zu sterben, sondern vielmehr, froher Hoffnung voll, sich entweder selbst einem so bitterschmerzlichen Leben wie einem Kerker oder einer Folter entziehen, oder willig gestatten, dass ihn Andere davon befreien. Daran werde er weise handeln, da er ja durch seinen Tod um keine Wonnen des Lebens komme, sondern nur seinem Jammer entgehe; und wenn er so den Rat der Priester und der Ausleger des Willens Gottes befolge, so begehe er ein frommes, Gott wohlgefälliges Werk. Diejenigen, die sich solchergestalt haben überreden lassen, enden ihr Leben entweder freiwillig durch Nahrungsenthaltung oder erhalten ein Schlafmittel und finden im bewusstlosen Zustande ihre Erlösung. Gegen seinen Willen wird keinem das Leben entzogen, aber man erweist ihm darum um nichts weniger Liebesdienste; nur wird Denjenigen, die in der so erlangten Überzeugung sterben, dieses als besonders ehrenvoll angerechnet

https://docplayer.org/21415930-Thomas-morus-utopia-utopia.html

Der Tod durch die Impfung kann plötzlich oder unerwartet kommen, beispielsweise wenn das Herz zu stark durch die Spike-Protein-Produktion geschädigt wurde oder wenn Thrombosen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden konnten. Ein sanfter Tod ist etwas anderes, Thomas Morus hatte in seinem Roman als Utopie die Sterbehilfe thematisiert, wenn auch nicht ohne den moralischen Druck der Priester mit einzubeziehen. Die moralische und materielle Impfnötigung zum „Wohl der Gemeinschaft“ hat sicherlich neben jungen und vorher Gesunden auch viele Alte und Kranke vorzeitig ins Jenseits befördert, auch wenn sich die genauen Zahlen niemals werden ermitteln lassen. Gerade bei den Vorerkrankten wurden alle Möglichkeiten, einen Zusammenhang mit der Corona-Impfung nachzuweisen, systematisch verhindert.

Ich habe den Eindruck, dass sich der Krankenstand in der Bevölkerung insgesamt erhöht hat. Teilweise wird das sogar offiziell bestätigt, die Ursachen werden aber nicht bei den Corona-Maßnahmen und der Impfung gesucht. Und ja, einige Geimpfte erkranken immer wieder an Corona, teils langwierig, so als ob die wiederholte Gentherapie bei einigen eine Desensibilisierung gegen das Corona-Virus ausgelöst haben könnte.

Es ist inzwischen aus anderen Ländern bekannt, dass es große Unterschiede in der Gefährlichkeit der Impfchargen gab. In einigen Chargen wurden kaum Nebenwirkungen gemeldet. Es gibt Vermutungen, dass dies mit einem Mangel an funktionstüchtiger mRNA in Zusammenhang stehen könnte. Manche Chargen waren besonders krankmachend und tödlich. Nach den mir vorliegenden Informationen sieht es schon danach aus, als ob die mRNA-Technologie grundsätzlich bedenklich ist. Die Frage, wie groß der Effekt der offensichtlich häufig auftretenden Herstellungsmängel sein könnte, lässt sich mangels ausreichender weltweiter Untersuchungen meinem Empfinden nach bislang nicht zufriedenstellend beantworten. Einige Verunreinigungen könnten für das Auslösen oder die Beschleunigung von Krebserkrankungen eine Rolle spielen, wie auch die mRNA-Verpackung aus Lipid-Nanopartikeln oder die Schwächung des Immunsystems durch den Wirkmechanismus an sich. Die Auslöser der Nebenwirkungen scheinen vielfältiger Natur zu sein. Ich bin der Ansicht, dass sowohl die mRNA- als auch die Vektor-Impfstoffe gegen Atemwegerkrankungen grundsätzlich verboten werden müssten, da eine sichere Abschätzung des Gefährdungspotentials nicht möglich ist, eine Notwendigkeit der prophylaktischen Behandlung oder ein Nutzen aber nicht zu erkennen sind. Es ist mir völlig unverständlich, dass diese „Himmelfahrtsprodukte“ weiterhin empfohlen und beworben werden dürfen. Ist es die Dekadenz unserer Gesellschaft, die dafür sorgt, dass unser Staat „seine eigenen Kinder frisst“ wie einst die Französische Revolution, aus Dummheit, Arroganz, Macht- und Geldgier, aus einer kollektiven Angstpsychose heraus oder aus dem Glauben an ein System, dass sich längst überlebt hat? Glücklicherweise scheint der Run auf die neuen Corona-Impfstoffe gebremst zu sein, aber wird die Skepsis auch für andere Impfstoffe auf mRNA-Basis gelten? Ohne eine Aufarbeitung dieses größten medizinischen Skandals aller Zeiten wird die Gefahr nicht enden und die Opferzahlen werden explodieren.

Die Menschen sind nach der Corona-Impfung nicht alle reihenweise umgefallen, auch zwei Jahre nach dem letzten „Pieks“ leben die meisten noch. Mit diesem Standard-„Faktencheck“ pflegen die Impfbefürworter sich über die Impfkritiker lustig zu machen. Ich halte die Idee für nicht ganz abwegig, dass zahlreiche Placebo-Impfchargen genau diesem Zweck dienen sollten. Auch ich kenne – glücklicherweise – mehrheitlich Menschen, die seit der Impfung genauso gesund sind wie vorher. Doch ist nicht weg zu diskutieren, dass es zum Zeitpunkt der Impfkampagnen eine unerklärliche Übersterblichkeit gab. Die Zahlen sollen sich mittlerweile wieder stabilisiert haben. Gleichzeitig schreibt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 25. Juli 2023, dass die durchschnittliche Lebenserwartung im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 um 0,6 Jahre gesunken sei. Die dänische Studie zu der Chargenabhängigkeit von Impfnebenwirkungen konnte vom Paul-Ehrlich-Institut nicht ganz ignoriert werden, ließ sich aber erwartungsgemäß für Deutschland nicht bestätigen, wie der folgenden Stellungnahmedes PEI vom 18. August 2023 zu entnehmen ist.

Die Ursache hierfür ist unschwer zu erahnen, Chargennummern wurden bei der Meldung der Impfnebenwirkungen außerhalb der speziellen App nur äußerst lückenhaft erfasst und die meisten Impfnebenwirkungen haben weder die behandelnden Ärzte noch die impfgläubigen Betroffenen jemals gemeldet. Die in der dänischen Studie verwendeten Daten stammen von mRNA-Impfungen zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 11. Januar 2022 und zeigen eindeutig eine Konzentration der Nebenwirkungen auf bestimmte Chargen. Wie durch ein Wunder hat die Befragung durch die SafeVac 2.0-App des Paul-Ehrlich-Instituts eine lineare Korrelation der Impfnebenwirkungen mit der Zahl an Impfungen ergeben. Bleibt nur die Frage, wie ehrlich das Institut die anonym eingegangenen Daten ausgewertet hat und welche Klientel sich diese App überhaupt heruntergeladen hat. Außerdem erscheint es mir fraglich, ob ein App-User eine plötzliche dramatische Erkrankung überhaupt gemeldet hat, wenn der behandelnde Arzt wie meist geschehen einen Zusammenhang mit der Impfung aus Selbstschutz kategorisch ausgeschlossen hat. Genauso wenig wird ein plötzlich und unerwartet verstorbener Teilnehmer des Gen-Experiments diesen Vorfall noch per App gemeldet haben.

Das PEI schreibt, dass Impfstoffdosen aus 401 verschiedenen Impfstoffchargen ausgewertet wurden, von  insgesamt 5.074.069 unerwünschten Ereignissen wurde mittels SafeVac-App nach 1.179.877 Impfungen berichtet.

Die staatlich erhobenen Daten aus Dänemark stammen von allen möglichen Quellen und sind öffentlich zugänglich. Ganz davon abgesehen besteht bei der Auswertung der Beobachtungsstudie ein Interessenkonflikt innerhalb des PEI. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Untersuchung der Impfchargen auf ihre exakte Zusammensetzung. Die Chargenprüfung erfüllte keinerlei übliche Sicherheitskriterien.

Die Stellungnahme des PEI schließt mit folgenden Hinweisen:

„Es ist wichtig zu beachten, dass die berichteten Beschwerden in der SafeVac 2.0- Studie zunächst nur als unerwünschte Ereignisse registriert werden. Die Anzahl der berichteten schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse in der SafeVac 2.0-AppStudie basiert auf der Selbsteinschätzung der per SafeVac 2.0-App meldenden Person. Diese Selbsteinschätzungen werden bei der medizinischen Validierung und Registrierung als Verdachtsfallmeldungen durch die Expertinnen und Experten des Paul-Ehrlich-Instituts ggf. korrigiert. Einschränkend ist festzustellen, dass die Anzahl der per SafeVac 2.0-App gemeldeten unerwünschten Ereignisse für das Erkennen von Risikosignalen bezogen auf eine einzelne Charge zu gering ist. Für die aktuelle Fragestellung entscheidend ist jedoch, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anzahl Impfstoffdosen pro Charge keine chargenabhängige Häufung von per SafeVac 2.0- App gemeldeten unerwünschten Ereignissen erkennbar ist.“

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, erahnt, wie das PEI gearbeitet hat um das politisch vorgegebene Ergebnis zu erzielen. Die Meldungen wurden durch sogenannte Experten gegebenfalls korrigiert, sodass in der Summe 3.935 Comirnaty-Impfungen mit 33.874 schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen inklusive der Ereignisse von besonderem Interesse übrigblieben. So arbeiten finanziell abhängige Wissenschaftler, auch „Move Data Point“ ist keine neue Methode, um lineare Ergebnisse zu produzieren.   

Eine Aufarbeitung der Pandemie-Fehler wie die mangelnde Überprüfung der Impfstoffsicherheit sieht anders aus. Da die neu zugelassenen angepassten Corona-Impfstoffe keinerlei klinische Studien am Menschen mehr durchlaufen sollte sich jeder Impfwillige darüber klar sein, welche völlig unkalkulierbaren Risiken er eingeht. Dass es niemand wissen konnte, kann hier nicht mehr gelten gelassen werden. Wir können zwar die Augen vor der Realität verschließen, sie wird uns dennoch einholen wie die universelle Gültigkeit der physikalischen Gesetze.

Thomas Meuter und sein endloser juristischer Kampf gegen die politische Justiz

Meinen ersten Blogbeitrag über den  Fall Thomas Meuter hatte ich auf meinem Blog „Unrechtsverfahren“ am 16. November 2019 veröffentlicht. Ich werde nie vergessen, wie überrascht ich war, als sich auf meinen Beitrag hin das Justizopfer bei mir persönlich meldete.

Seither stehen wir in Kontakt. Ich bewundere einerseits Thomas Meuters eisernes Durchhaltevermögen und seinen ungebrochenen Willen im Kampf um Gerechtigkeit gegen einen übermächtigen nicht zu fassenden Gegner. Andererseits kann ich seinen Optimismus nicht teilen. Wenn es um politisch brisante Fehlurteile geht dann steht in Politik und Justiz stets das Ansehen des Staates an erster Stelle. Einzelschicksale zählen nicht und werden als „Kollateralschäden“ verniedlicht. Richter am Bundesverfassungsgericht wird nur, wer in politischen Seilschaften sein zu Hause sieht und ein Gespür dafür hat, an welchen Stellen eine mutige Entscheidung der eigenen Karriere schadet.

Lässt sich eine nicht rechtsstaatlich agierende politische Justiz mit Hilfe der Justiz besiegen, also ein System mit Hilfe des Systems bekämpfen?

Thomas Meuter hat in den Gerichtsakten zu seinem Fall Formfehler entdeckt, unter anderem fehlende Unterschriften der Richter unter dem Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Eröffnung des Verfahrens am OLG in Düsseldorf. Der Originalbeschluss ist ohne Unterschriften ungültig, sodass für diesen Fall auch die Verurteilung keinen Bestand haben dürfte. Das folgende Foto soll die letzte Seite des nicht unterschriebenen Originals zeigen.

Ob noch ein weiteres „Original“ mit Unterschriften irgenwo herum vegetiert, kann ich nicht sagen. Sollte dies nicht der Fall sein, so sieht es meinen bisherigen Erkenntnissen nach aber danach aus, als ob das Urteil tatsächlich für nichtig erklärt werden müsste.

https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20180165

… Leitsätze (der Redaktion):

1. Trägt ein Urteil überhaupt keine Unterschrift, ist dieser Mangel auf Sachrüge hin zu beachten. Das Fehlen jedweder Unterschrift der erkennenden und entscheidenden Richter ist dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen.

2. Der Mangel wird nicht durch den maschinenschriftlich abgedruckten Namen der Vorsitzenden Richterin am Landgericht und auch nicht durch die Bestätigung der Geschäftsstelle: „Unterschriebenes Urteil zur Geschäftsstelle gelangt am 23.11.2017″ ausgeglichen. Diese Zusätze vermögen die vom Gesetz geforderte Unterzeichnung nach § 275 Abs. 2 S. 1 StPO nicht zu ersetzen.

… München, OLG, Urteilsaufhebung wegen gänzlich fehlender Richterunterschrift – JurPC-Web-Dok. 0165/2018

Thomas Meuter hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht. Dieses Gericht hat sich nun – was in der folgenden Stellungnahme von Thomas Meuter noch nicht enthalten ist – in einem Schreiben vom 4. September 2023 für nicht zuständig erklärt und beabsichtigt, das Verfahren an das Oberlandesgericht Düsseldorf zu verweisen, das ja bereits für das Fehlurteil verantwortlich ist. Das Schreiben vom Verwaltungsgericht Köln liegt mir vor. Ich kann juristisch nicht beurteilen, welches Gericht tatsächlich für welche Art von Verfahren zuständig ist. Allerdings ist zu befürchten, dass diese Vorgehensweise in jedem Fall eine Überprüfung der Vorwürfe auf unbestimmte Zeit verschiebt. Ein Vertrauen in die Fehlerkultur unserer Justiz ist bei mir praktisch nicht mehr vorhanden. Es ist auch eine Möglichkeit, eine Rechtsprechung zu verhindern, indem jahrelang um die Zuständigkeit gestritten wird.

Thomas Meuter hat die neuen Fakten in seinem Kampf gegen eine nicht auszuschließende „Justiz-Verschwörung“ in Form eines fiktiven Interviews zusammengefasst, das ich hier gerne veröffentlichen möchte.

Frage: Herr Meuter, sie kämpfen seit Jahren an verschiedenen Fronten, um das ihnen angetane Unrecht aus der Welt zu schaffen, das Fehlurteil des OLG Düsseldorf erfolgreich anzugreifen und Rechtsbrüche aufzudecken, die sie als Journalist gefunden haben. Was gibt es Neues in ihrem Justizskandal?

Thomas Meuter: Diese Frage ist unmöglich in einem Satz zu beantworten. Aber ich versuche es der Reihe nach und kurz zu skizzieren, wie die Lage heute ist. Die eingelegte Verfassungsbeschwerde läuft seit drei Jahren und sechs Monaten. Dies ist zu lang und wird nun von mir durch eine Rüge wegen überlanger Verfahrenslänge angemahnt. Wir wissen nichts vom Verfassungsgericht, welches auch keine Auskunft gibt, denn dann wird immer damit gedroht, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen oder abgelehnt wird. Dieses Risiko gehen meist Strafverteidiger nicht ein, da die meisten keinen Kampfgeist entwickeln und lieber einen ruhigen Kurs steuern. Dies ist bei mir anders, denn ich bin auf „Kriegsmarsch“ (lacht) eingestellt, um für mein Recht als unschuldig Verurteilter zu kämpfen. Dies bedeutet auch aggressiv gegen die Justiz vorzugehen. Spaß macht das allerdings keinen.

Als Journalist lesen und beurteilen sie anders als ein Jurist, wenn sie Akten lesen. Schon frühzeitig haben wir ein Team aus Analysten und Auswertern bilden können, die eine ganze Menge an ungereimten Fakten in den Gerichts- und BKA-Akten fanden, die teilweise so krass waren, dass man es kaum glauben kann. Im Dezember 2022 haben wir uns alle Gerichtsakten vom GBA schicken lassen, die als „Geheim ohne Anlage“ eingestuft sind und nicht beim OLG Düsseldorf gelagert werden. Allein dies ist lächerlich, denn da ist nichts „Geheimes“ drin. Doch der GBA versucht mit allen Mittel hier seine Sicht der Dinge darzustellen. Die Akten offenbarten Erstaunliches: Es konnte von uns nachweislich festgestellt werden, dass der Eröffnungsbeschluss des Verfahrens vom Generalbundesanwalt nicht in den Originalunterlagen unterschrieben ist. Das bedeutet, dass kein Richter des BGH diesen Eröffnungsbeschluss unterzeichnet hat und das OLG Düsseldorf und hier der 7. Strafsenat unter dem Vorsitz von Lars Bachler gesetzwidrig handelte, denn dieser hätte die Unterschriften prüfen müssen, was er nicht tat und einen Prozess rechtswidrig eröffnete bei dem er in Berührung mit eingestuften Unterlagen kam, die er nicht lesen dürfte, da er bis heute keine Geheimhaltungsstufe und Geheimhaltungsberechtigung besitzt. Er handelte rechtswidrig und unter anderem gegen das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und dies wider besseren Wissens.

Nun nochmals zum Eröffnungsbeschluss des Prozesses: Es handelt es sich um einen rechtsungültigen Scheinbeschluss des BGH nach deutschem Recht, da dieser nicht unterschrieben ist. Hinzu kommt das dieser amtliche Bescheid mir hätte per Post zugehen müssen, was nach Aktenlage nicht erfolgte. Nach meiner Erinnerung bekam ich den Beschluss von meinem damaligen Strafverteidiger per Post zugestellt. Ein Beleg in den Gerichtsakten, dass ich den Beschluss jemals zugestellt bekommen habe, fehlt. Non existent. Die Zustellung muss an den Betroffenen erfolgen, so das Gesetz. Dies ist ein schwerer Verfahrensfehler, der den ganzen Prozess ungültig macht. Allein diese Tatsache besagt, dass der Rechtsweg nicht eingehalten wurde. Damit aber nicht genug.

In den Aktenordnern des Gerichts fand ich kein unterschriebenes Urteil, sondern nur Kopien (Entwürfe) oder Abschriften dessen, die nicht von Richtern (!) unterzeichnet waren. Urteile müssen unterschrieben sein, dies ist gesetzlich so geregelt. Rund 60 Prozent aller Urteile in Deutschland sind dies nicht, was uns sehr viele Richter in Hintergrundgesprächen immer wieder bestätigten, da eine Kontrolle nicht stattfindet und es selten bemängelt wird von den Verurteilten.

Frage: Das ist ungeheuerlich. Was haben sie dann gemacht?

Thomas Meuter: Mein Team und ich haben beim Verwaltungsgericht in Köln Klage dagegen eingereicht. Das OLG in Düsseldorf will unsere Klage abgewiesen wissen. Dies wird schwer, denn wir wollen die unterschrieben Urteile und Beschlüsse sehen und letztlich den Zustellbescheid, die allesamt nicht in den Gerichtsakten vorhanden sind. Das lässt das Urteil sofort platzen und die Richter in Düsseldorf als drittklassige Juristen aussehen, was diese zweifelsohne auch sind. Meiner Meinung nach gehören diese OLG-Richter beruflich sofort exekutiert, um keinen weiteren Schaden im Namen des Deutschen Volkes anzurichten. Dies ist ein wenig drastisch ausgedrückt, aber dies ist meine freie Meinungsäußerung zu diesen Justizversagern, die sich nie einer Schuld bewusst sind und selbst gesetzeswidrig handeln.

Frage: Ist das alles beweisbar und gerichtsfest zu beweisen?

Thomas Meuter: Ja, dies ist es und dies ist der Schlüssel diesen Skandal aufzuklären. Wir haben alle Beweise mehrfach gesichert und an verschiedenen Stellen vor einem Zugriff der Justiz in Sicherheit gebracht. Es ist unmöglich für die Justiz an diese entlastenden Daten heranzukommen. Die Beweise sind gerichtsfest und nicht entkräftbar, laut unseren juristischen Beratern. Dies weiß der Generalbundesanwalt (GBA) sehr gut und hat schon versucht Druck auf das Verwaltungsgericht in Köln auszuüben, wie aus informierten Kreisen kolportiert wird. Den Wahrheitsgehalt kann ich nicht nachprüfen. Aber die Quellen sind sehr glaubwürdig, denn auch in der Justiz gibt es Zuträger. Wie gesagt, der Eröffnungsbeschluss wurde vom BGH ausgestellt, ist nicht von den Richtern unterschrieben wurde mir nicht (richtig) zugestellt und ist auch nicht vom OLG in Düsseldorf vor der rechtswirksamen Eröffnung überprüft worden. Sehr starker Tobak und eine dilettantische Arbeitsweise, da man schnell ein Urteil über mich haben wollte!

Allein dieser schwere Verfahrensfehler des OLG Düsseldorf macht alles, was nach dem nicht unterschrieben Beschluss folgte, also Prozess, das Urteil und die abgelehnte Revision rechtsungültig. Hinzu kommt, dass die abgelehnte Revision nicht von den BGH-Richtern unterschrieben ist, was wir dokumentiert haben. Auch ein unterschriebenes Urteil des OLG gibt es bei mir in den Gerichtsakten nicht. Das Verwaltungsgericht in Köln muss nun die gesamten Gerichtsakten prüfen und bestätigen, dass wir Recht haben. Wenn sich das alles bestätigt, so wie wir es schon dokumentiert haben, dann ist der Freispruch eine Sache von Stunden. Genauso wie die Strafanträge gegen die Beteiligten Juristen, die dies vorsätzlich verursachten.

Frage: Das klingt alles unglaublich. Gab es noch weitere juristische Fehler, die Sie in den Gerichtsakten fanden?

Thomas Meuter: Es klingt wirklich unglaublich, aber dies taten wir. Es wurde von meinem Prozess ein Verfahren durch den GBA gegen Unbekannt im Jahre 2019/20 eröffnet, um den angeblichen Zuträger des Staatsgeheimnisses ausfindig zu machen. Diese Ermittlungsakten liegen uns vor und zeigen nicht nur wie unglaublich dilettantisch, sondern einseitig durch die Staatsanwältin beim GBA, Stefanie Hertrich und den Beamten der Abteilung Staatsschutz im BKA Meckenheim, B., ermittelt wurde. Es unfassbar, wenn man dies liest. Auch für diese beiden drittklassigen Beamten müsste eine sofortige Freisetzung erfolgen, da diese wiederholt Gesetze gebrochen haben, was nicht zu entschuldigen ist.

Nun fange ich einmal an nur ein paar Dinge aufzuzählen, die in den amtlichen Akten stehen: Auf der sichergestellten Originalunterlage von Lamers fanden sich gute DNA-Spuren, die durch das BKA Wiesbaden entdeckt worden sind. Dieses benachrichtigte den Beamten B. mit dem Hinweis, es sind noch vier klar erkennbare und männliche DNA-Spuren zu untersuchen, die sich auf dem „Originaldokument“ befanden, was aus Lamers Büro stammte. Nur wenige Stunden später setzte sich Böhmer vom BKA mit der Staatsanwältin Hertrich in Verbindung und unterrichtete diese. Dieser Schriftsatz liegt uns vor. Dabei fiel das Wort „konterminiert,“ was sonst nie in den Akten verwendet wurde. Vermutlich ist dies das Codewort zum Einstellen des Verfahrens, so vermuten wir es. Warum? Wenig später nach dieser Meldung wurde das Verfahren gegen Unbekannt von Hertrich eingestellt. Wer diese vier Männer letztlich sind, bleibt bis heute ungeklärt. Eine Untersuchung der DNA-Spur auf dem Original-Dokument aus dem Deutschen Bundestag wurde nicht vorgenommen. Ferner wurden von mir keine DNA-Proben genommen. Noch nicht einmal Fingerabdrücke bei der Polizei oder ein Foto gemacht. Nichts dergleichen. Der mögliche Schlüssel zur Aufklärung des Falles liegt bei den nicht identifizierten Spuren.

Die Begründung zur Einstellung des Verfahrens von Hertrich ist teilweise sogar falsch. Sie unterschlug Beweise, was diese Staatsanwältin vielfach macht, wie es zahlreiche Strafverteidiger uns gegenüber betonten. Es wurden die Orte des Prozesses verwechselt oder auf anonyme Briefe, die während der Ermittlungen auftauchten, nicht eingegangen, die dann auch noch und angeblich von mir stammen sollten, obwohl ich zu dem Zeitpunkt als diese verfasst wurden nachweislich nicht in Deutschland war. Wir haben einen Schreiber der drei vorliegenden Briefe ausfindig machen können. Dies schaffte das BKA nicht. Aber wen wundert’s, wenn man sich die Qualifikation der Beteiligten ansieht?

Frage: Um noch einmal auf die Einstellung des Verfahrens gegen Unbekannt zurückzukommen. Hertrich wusste von der festgestellten DNA-Spur und stellte das Verfahren ein, obwohl die Verursacher nicht ermittelt werden konnten?

Thomas Meuter: Das ist richtig. Hertrich stellte das Verfahren sehr schnell ein, wie es in den in Protokollen amtlich festgehalten ist. Diese DNA-Spuren führen möglicherweise zum Täter und den richtigen „Täter“ wollte man nicht haben. Es sollte Ex-MdB Lamers geschützt werden, der die geheimen Akten aus seinem Büro hat wegkommen lassen und dabei noch nicht einmal in den BKA-Vernehmungen wusste, wo seine Tresorschlüssel aufbewahrt werden. Diese Aussage ist eine reine Lüge, aber der GBA und das BKA glaubten dies. Ferner kannte mich niemand aus dem Büro Lamers. Lamers sagte in seiner Eigenschaft als Honorarkonsul für Litauen bei seiner Befragung durch das BKA aus. Er wies sich mit seinem Diplomatenpass aus. Da weiß man als einfacher Beamter sofort, dass dies eine politische Liga ist, in der man selbst nicht spielt. Dementsprechend fiel auch die Befragung des Ex-MdBs durch B.  aus. Oberflächlich, stümperhaft und wenig zielführend. Es ist schon sehr erschreckend, was für eine Qualität wir im Staatsschutz und beim GBA haben, denn vergessen sie nicht, das Loch im Deutschen Bundestag zur Durchreichung von Staatsgeheimnissen ist nicht geschlossen worden. Dies besteht mit Wissen der Sicherheitsbehörden immer noch. Unser Team hat mehr herausgefunden als alle ermittelnden Behörden zusammen und mögliche Abflusswege ermittelt und nachgeprüft, die bis heute existieren. Wie die Unterlagen aus dem Bundestag herausgekommen sind, ist von uns mit einer sehr hohen und mit Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ermittelt worden. Dies wird auch einer der vielen Punkte im Wiederaufnahmeverfahren sein, was wir zusätzlich anstreben und was bald beantragt wird. Dabei arbeiten wir mit zwei Universitäten und zahlreichen Juristen zusammen, obwohl wir mit einer positiven Verfassungsgerichtsentscheidung rechnen. Dennoch betreiben wir auf allen Gebieten unser rechtliches Vorankommen.

Frage: Wer musste alles DNA-Proben abgeben?

Thomas Meuter: Dies waren meines Wissens nach der ehemalige Büroleiter von Lamers, der damalige Mitarbeiter der ESG Thomas K. und wenn ich mich recht erinnere Martin M. und eine Mitarbeiterin des Deutschen Bundestags. Viele waren es nicht. So erinnere ich mich.

Frage: Wurden alternative Möglichkeiten von den Behörden untersucht, wie die Akten aus dem Büro Lamers möglicherweise weg kamen?

Thomas Meuter: Nein! Weder das BKA noch der GBA untersuchten diesen Aspekt, was den Akten klar zu entnehmen ist. Dennoch haben wir zwei Wege finden können, die (möglicherweise) eine unauffällige und sichere Weitergabe ermöglichten. Diese sind sehr einfach, effektiv und werden bis heute genutzt. Dies ist sicher und kann auch belegt werden. Das Verfahren gegen Unbekannt sollte nur dazu dienen mir noch etwas anzuhängen. Dennoch wurden meinem Verteidiger keine entlastenden Fakten mitgeteilt. Dies war nicht gewollt und wir fanden auch eine Notiz in den Akten, die klar belegt, dass eine Verurteilung von Meuter erfolgen musste, unabhängig der Beweislage! Allerdings sehr geschickt juristisch formuliert. Urheber dieser Notiz ist ein Bundesstaatsanwalt Namens Lienhard Weiß im GBA. Er warnte sogar schriftlich meinen damaligen Arbeitgeber Dynamit Nobel Defence vor einer Hausdurchsuchung und deren damalige rechtliche Vertretung. Auch dieses Schreiben liegt uns vor. Natürlich an einem sicheren Ort. Bisher gab es keine rechtliche Verfolgung dieses klaren Strafbestands.

Frage: Waren Sie eigentlich in den betroffenen Stellen des Deutschen Bundestags namentlich bekannt?

Thomas Meuter: In der Geheimschutzstelle war ich keinem bekannt und auch nicht im Büro des MdB Lamers. Mit denen hatte ich auch nie etwas zu schaffen. Darüber hinaus kannte kein einziger Beschäftigter des Deutschen Bundestags aus diesem besagten Kreis meine Person. Nach dem Mitbeschuldigten Martin M. von der ESG fragte man seitens der Behörden nur einmal die Mitarbeiter des Deutschen Bundestags, sonst nie, obwohl er Kontakt zu Lamers hatte und dort bekannt war. Dass die Mitarbeiter von Lamers, wie sein ehemaliger Büroleiter Edmund K. logen, geht klar aus den Akten hervor. Angeblich kannte er keine Rüstungsfirmen, konnte sich an keine Gespräche mit deren Vertretern erinnern und wusste gar nicht, wer einem Unternehmen zuzuordnen ist und wer nicht. Das ist kaum glaubhaft. Dieser Mann arbeitete mehr als 20 Jahre im Verteidigungsausschuss und wusste von nichts. Kannte keine Unternehmen, Zusammenhänge oder Vertreter der Rüstungsindustrie. Das BKA und der GBA merkten nichts und glaubten alles. Nach unseren Nachforschungen ist Edmund K. der Mann, der die Akten mit hoher Wahrscheinlichkeit nach draußen schaffte und möglicherweise dafür sogar etwas bekam. Er besorgte das ein oder andere Mal eingestufte Unterlagen, wie es in der Rüstungsindustrie und in Journalistenkreisen seit langem bekannt ist. Dort forschte die Justiz nicht nach. Die geheimen Unterlagen, die ein Staatsgeheimnis waren, gelangten über einen Vertreter eines Unternehmens in Berlin an die Wirtschaft, den Edmund K. kannte und den das BKA vernommen hatte. Der Mann ist uns bekannt. Dass es eine Verbindung zwischen Edmund K. und dem besagten Mann gab, ging aus den Vernehmungsunterlagen nicht direkt hervor. Aber es gab einen Hinweis in den Akten, der uns letztlich zum Ziel führte. Man muss nur genau lesen. Aber dies können sie leider von zweitklassigen und amtlichen Ermittlern heute nicht mehr erwarten. Dies wird im Wiederaufnahmeverfahren eine Rolle spielen.

Frage: Wie geht es weiter?

Thomas Meuter: Wie schon gesagt: Die Verfassungsbeschwerde läuft, eine Verfahrensrüge geht an das Verfassungsgericht wegen überlanger Verfahrenslänge raus, über das Verwaltungsgericht in Köln wollen wir Akteneinsicht erwirken und die Vorbereitungen zum Wiederaufnahmeverfahren sind fast abgeschlossen. Auch dieses werden wir in Kürze einreichen, um an allen drei Fronten Druck auf die deutsche Justiz zu machen. Hinzu kommen die Vorbereitungen für einen Film über diesen Justizskandal. Wie sie sehen, ziehen wir alle Register, um die Richter des OLG Düsseldorf und allen voran Lars Bachler, die Staatsanwältin Stefanie Hertrich und den BKA Beamten B., juristisch zur Rechenschaft zu ziehen, um diese schnellstmöglich beruflich zu liquidieren. Darüber hinaus muss dieser Fall noch mehr öffentlich gemacht werden als er es ist, da die Ermittlungsfehler, die hier gemacht worden sind, unverzeihlich sind. Klar wissen wir, was der GBA macht und wie er versucht hier seine Karten auszuspielen, aber dies wird ihm nichts nützen, denn unsere Karten sind besser und das Recht wird gewinnen und nicht die Lügerei der deutschen Justiz, um ein Unrechtsurteil aufrechtzuerhalten. Hinzu kommt ein zweiter Teil meines Buches, der im Entstehen ist.

Ich denke nicht , dass die nicht identifizierten Spuren auf dem von Lamers ausgeliehenen Originaldokument eine allzu große Rolle hätten spielen können, da die an der Produktion und Lagerung des Dokuments beteiligten Mitarbeiter schließlich eine Berechtigung zum Umgang mit dem Dokument vorweisen können. Sicherlich hätte einer von ihnen auch derjenige sein können, der das geheime Dokument fotografiert und weitergegeben hat. Um das herauszufinden hätte intensiv und verdeckt gegen bislang unbescholtene Mitarbeiter ermittelt werden müssen, und das war sicherlich nicht gewollt. Außerdem sollte mit der Verurteilung Meuters nur ein Zeichen der Aufklärung gesetzt werden, ohne dass der Sumpf des Bundestages mit seinen Lecks wirklich hat trockengelegt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass alles beim alten geblieben ist. Vielleicht sind die Verantwortlichen etwas vorsichtiger geworden, man sollte sich halt nicht erwischen lassen, und schon gar nicht medienwirksam.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass solche „treue Seelen“ wie der Richter am OLG Bachler, die Staatsanwältin Hertrich oder der weisungsgebunden handelnde Beamte des BKAs als Schuldige des Justizversagens präsentiert werden, sind sie doch unsagbar wertvolle Stützen des Systems. Ganz davon abgesehen könnte solch eine „Undankbarkeit“ dazu führen, dass die Justiz ihre vorgebliche Unabhängigkeit im Rahmen der Urteilsfindung wieder in den Vordergrund stellen und sich damit dem politischem Druck entziehen könnte.

Unglaublich ist auch die Tatsache, dass von Thomas Meuter keine DNA-Probe entnommen wurde, um sie mit den Spuren auf der angeblich weitergegebenen Kopie der geheimen Unterlagen zu vergleichen. Damit hätte die Falschbeschuldigung zumindest entkräftet werden können. Ich verstehe auch nicht, warum der Strafverteidiger von Thomas Meuter damals nicht auf einem DNA-Abgleich bestanden hat. Dieser Anwalt hat wohl eher das System verteidigt als seinen Mandanten.

Vorkehrungen gegen einen atomaren Unfall im Cotentin – wenn die Kirche zum sicheren Ort wird

Mein Urlaubsort in Frankreich lag in diesem Jahr nur knapp 10 Kilometer vom Atomkraftwerk in Flamanville entfernt – und damit innerhalb der 20 km großen Gefahrenzone mit speziellem Einsatzplan. So gab es dann am Empfang des Campingplatzes auch eine Sammelstelle für den Ernstfall, eine Sektor-Einteilung der Stellplätze in Ost und West sowie einen Aushang auf Französisch, Englisch und Deutsch zu den Sicherheitsvorkehrungen für einen atomaren Unfall. Die deutsche Ausführung muss wohl wieder einmal durch ein besonders schlecht gemachtes Übersetzungsprogramm angefertigt worden sein und liest sich – wie häufig in Frankreich – mit einem gewissen Unterhaltungswert. Am besten gefiel mir Punkt 5, der mit korrigierter Groß- und Kleinschreibung und grammatikalisch korrekt wie folgt lautet:  

  • Wenn sich alle Personen am Sammelplatz eingefunden haben, wird ein Transport vom Campingplatz zu einem sicheren Gebäude zugesichert (Gemeinde Saal Kirche)

Sicherlich besitzen Gemeindesäle und Kirchen dickere Wände als Zelte, Wohnwagen und Mobilheime. Doch ist es nicht angebracht, diese Gebäude in nur 1,5 km größerer Entfernung zum  AKW als sichere Gebäude zu bezeichnen. Dafür müssten schon Kellerräume mit Luftfilteranlagen zur Verfügung stehen. Kirchenfenster wirken weniger gut abschirmend gegen radioaktive Strahlung – aber vielleicht hilft ja das Beten an diesem inspirierenden Ort!

Aushang auf dem Campingplatz von Surtainville für die deutschen Urlauber
AKW Flamanville 2023: Der vordere Schornstein hinter dem Berg gehört zum Reaktorgebäude des neuen EPR-Reaktors (Flamanville 3, Inbetriebnahme geplant für Anfang 2024), zusammen mit der Maschinenhalle mit dem Flachdach hinter den drei weißen Gebäuden.
Modell des EPR, Informationszentrum am AKW: links Maschinenhalle mit Turbine und Generator, rechts Reaktorgebäude mit doppelter Betonhülle, Auffangbecken und Sicherheitskühlsystem

Im Jahr 2010 hatte ich die Möglichkeit gehabt, dass AKW Flamanville zu besichtigen, wie ich in einem Blogbeitrag von 2017 berichtet habe. Der Reaktor EPR der neuen Generation war damals noch im Bau.

… Die Terrorgefahr halte ich für begrenzt. Erheblich bedenklicher ist der technische Zustand der alternden Reaktoren. Neben zwei weiteren Bränden in anderen französischen Atomkraftwerken innerhalb von nur zehn Tagen gab es im Reaktor eins von Flamanville am 9. Februar 2017 eine Art Explosion, die wohl eher eine Verpuffung war und nicht im nuklearen Produktionsbereich, sondern in der Maschinenhalle aufgetreten war. Ein Ventilator soll sich aufgrund eines technischen Problems überhitzt haben, was zu einer starken Rauchentwicklung und einem Brand geführt haben soll. Diese Maschinenhalle hatte ich mit der Besuchergruppe, die mit meiner Ausnahme fast ausschließlich aus den französischen Verwandten von Mitarbeitern bestanden hatte, im August 2010 ebenfalls besichtigt.  In der Halle befindet sich die geschätzt 30 Meter lange Turbine mit dem Generator zur Stromerzeugung. Es ist dort fürchterlich heiß, über 35 °C, und so laut, dass wir nur über Kopfhörer die Erklärungen des uns herumführenden Mitarbeiters hatten verstehen können. Eine deutsch sprechende Dame war ebenfalls bei der Führung dabei gewesen, wenig überraschend… Sie hatte sich auffallend deutlich für meine Einstellung zur Atomkraft und zu Greenpeace-Aktionen interessiert. Ich hatte ihr zu ihrer Beruhigung dann erklärt, dass ich der Atomkraft zwar kritisch, aber nicht feindlich gegenüber stehe und unser Gespräch anschließend auf Französisch fortgesetzt, um die umstehenden Personen nicht auszuschließen…

Bei meinem diesjährigen Besuch am 11. Juli 2023 im Informationszentrum des AKW in Flamanville teilte man mir auf meine Anfrage hin mit, dass derzeit alle Besucher mit Ausnahme von französischen Schülern und Studenten nur auf dem Außengelände herumgeführt würden, und das angeblich auch nur nach polizeilicher Überprüfung  – genau so intensiv wie bei zukünftigen Mitarbeitern – mit dreiwöchiger Vorlaufzeit. Ich würde mal sagen, dass der Besuch des AKW nicht mehr erwünscht ist. Ob diese Hyper-Vorsicht wohl auch mit den wachsenden Protesten der ortsansässigen Bevölkerung zu tun hat? Bis 2011 waren mir noch keine in den Dörfern und an den Landstraßen angebrachten Plakate aufgefallen wie beispielsweise das folgende aus Auderville am Cap de la Hague.

Protest-Plakat in Auderville: „Nein zu den nuklearen Becken der EDF!“

Auch 2010 dürfte die Besuchergruppe weder Uhren, Ketten noch sonst irgendetwas auf die Anlage mit nehmen. Außerdem mussten wir rote Helme tragen im Gegensatz zu den weißen Helmen der Mitarbeiter, die für jede der zahlreichen Zugangspforten einen Schlüssel mit dem für den Bereich passenden Code benötigten. Man hatte uns gewarnt, niemals die Gruppe zu verlassen. Alles sei videoüberwacht und ein alleine wandelnder roter Helm würde sofort einen Alarm auslösen. 

Ich fragte die Mitarbeiterin des Informationszentrums, die offensichtlich über nur kein großes Wissen bezüglich der Reaktoren verfügte, ob Flamanville eins und zwei nach ihrer Abschaltung wieder am Laufen seien und ob man die Reparaturen abgeschlossen habe. Daraufhin meinte die PR-Dame, dass es sich ausschließlich um völlig übliche Wartungsarbeiten gehandelt habe und dass der Reaktor 2 wieder in Betrieb sei und der andere Anfang August wieder ans Netz gehen würde. Mir war aufgefallen, dass Dampf aus einer Öffnung aus dem Dach der Maschinenhalle des Reaktors 1 ausgetreten war. Am nächsten Tag sollte ich in der „La Presse de la Manche“ dann erfahren, dass tatsächlich beide  Reaktoren an diesem Tag heruntergefahren waren. Eine in der Papierausgabe blau unterlegte Ergänzung zum Artikel „EDF, Flamanville met l’accent sur la formation en interne“ übersetze ich wie folgt:

https://actu.fr/normandie/flamanville_50184/nucleaire-mecanique-chaudronnerie-et-robinetterie-edf-flamanville-forme-en-interne_59845679.html

… Démarrage en août confirmé

Ce mardi 11 juillet 2023, la visite du campus de formation a été l’occasion de faire un point sur la production de la centrale de Flamanville 1-2. « La charge industrielle a évolué en 2022-2023, avec un redémarrage de la tranche 1 en début d’année et une pleine production sur les deux tranches », évoque tout d’abord David Le Hir, son directeur. Une production à nouveau contrariée pour le réacteur n°1, remis à l’arrêt à cause de soudures où il a fallu lever un doute, en découpant et en remplaçant des tronçons de tuyauteries. Le recouplage, décalé à début juin dans un premier temps, a été reporté au 13 août. Une date confirmée par David Le Hir : « Les éléments qui avaient dû être déposés vont être reposés cette semaine. Puis il y aura le remplissage du circuit et le rechargement en combustibles, courant semaine prochaine. » Ce mardi, le réacteur n°2 était lui aussi à l’arrêt, après qu’une fuite d’huile a été détectée au niveau du transformateur principal. L’arrêt était programmé pour une seule journée. « Flamanville 2 a produit 5,3 TWh depuis le mois de janvier, c’est déjà plus que ce qu’il a produit en 2022. »…

Übersetzung:

Hochfahren im August bestätigt: An diesem Dienstag, 11. Juli 2023, war der Besuch des Ausbildungscampus die Gelegenheit, um eine Auskunft über die Produktion des Kernkraftwerkes Flamanville 1-2 zu erhalten. „Die industrielle Nutzung wurde 2022 -2023 gesteigert mit dem Wiederhochfahren des Reaktorblocks 1 zu Beginn des Jahres und einer vollen Produktion in beiden Reaktorblöcken“, hat ganz zuerst sein Direktor, David Le Hir, angemerkt. Bei einer erneut unterbrochenen Produktion am Reaktor 1, der heruntergefahren wurde aufgrund von Schweißnähten, mussten, um Zweifel zu beseitigen, Rohrabschnitte herausgeschnitten und ersetzt werden. Für die zunächst auf Anfang Juni verschobene Wiederzusammensetzung wurde der 13. August angegeben, ein Datum, das durch David Le Hir bestätigt wurde: „Die Elemente, die geliefert werden mussten, werden diese Woche eingebaut. Dann findet das Auffüllen des Kreislaufes statt und das Wiedereinsetzen der Brennstäbe innerhalb der folgenden Woche.“ An diesem Dienstag war der Reaktor Nummer 2 auch heruntergefahren, nachdem beim Haupttransformator das Auslaufen von Öl festgestellt worden war. Das Anhalten des Reaktors war nur für einen Tag geplant. „Flamanville 2 hat seit dem Monat Januar 5,3 TWh (Terawattstunden) produziert, das ist schon mehr als 2022.“

Man kann sich schon die berechtigte Frage stellen, wie es um die Sicherheit der beiden alten Meiler bestellt ist, wenn direkt nach der Wartung und dem Austausch von Bauelementen erneut Undichtigkeiten oder Schwachstellen an den Schweißnähten eines Wasserkreislaufes festgestellt werden. Beim Reaktorblock 1 waren 2022 die vier Dampferzeuger ausgetauscht worden, beim Reaktorblock 2 hatte sich der Verdacht auf Spannungsrisskorrosion nicht bestätigt. Dennoch war der Reaktor 292 Tage nicht am Netz gewesen.

Bezüglich des Ölaustritts ist auf der Seite der EDF nur von einer Funktionsstörung beim Generator die Rede, im nicht-nuklearen Bereich der Anlage ohne Einfluss auf die Sicherheit.  

Die Öffentlichkeit scheint mir eher spärlich und ungenau über die tatsächlichen Sicherheitsprobleme informiert zu werden. Die Angaben wirken unvollständig und widersprüchlich.  

In dem Informationszentrum lag die folgende Broschüre zum speziellen Interventionsplan innerhalb der 20 km-Zone um das AKW aus, in der die Verhaltensweisen für den Ernstfall erklärt werden.

Und wie sieht es nun mit der Sicherheit des EPR-Reaktors Flamanville 3 aus, der Anfang 2024 mit 12 Jahren Verspätung ans Netz gehen soll?

Eine zweifache Betonhülle des Reaktorgebäudes zum Schutz gegen Flugzeugabstürze und Auffangbecken für eine mögliche Kernschmelze mit einem separaten Kühlsystem sollen eine deutlich verbesserte Sicherheit garantieren. Der Stillstand des ersten chinesischen EPR-Reaktors, der Ende 2018 ans Netz ging, wurde erst Ende Juni 2023 von einem französischen Satiremagazin aufgedeckt. Die dort festgestellte übermäßige Oxidation der Brennelementhüllrohre birgt das Risiko, dass radioaktives Brennmaterial in den Reaktor fällt und dort nicht mehr kontrolliert genutzt werden kann. Die Brennelemente müssen folglich neu produziert und ausgetauscht werden, was einen monatelangen Stillstand des Reaktors zur Folge hat. Da die in China eingesetzten Brennelemente in Frankreich produziert wurden stellt sich die berechtigte Frage, ob in der nachfolgenden Produktion ebenfalls mangelhafte Legierungen zum Einsatz kamen, die nun auf den Einbau im Reaktorblock Flamanville 3 warten. Wenn die Qualitätskontrolle in der französischen Atomindustrie nach wie vor erst zu einem zu späten Zeitpunkt und nicht bereits während der Fertigung erfolgt, dann sind weitere böse Überraschungen bei der Inbetriebnahme des französischen EPR durchaus zu erwarten.  

Ich möchte nicht hoffen, dass es den Einwohnern hier irgendwann einmal wie der Neandertaler-Gruppe am Kap von Le Rozel ergeht, die wohl Ende eines Winters diesen wunderschönen Fleck der Normandie verlassen mussten, um nie wieder zurückkehren zu können – mit einer einsamen leeren Kirche – verlassen auf mindestens Jahrzehnte wie die Sperrzone rund um Fukushima.

„Neantertal“ am Strand von Surtainville (Kap von Le Rozel), Ausgrabungsstätte

Haldol bei Demenz – der leidvolle Weg in den Tod

Der Maifeiertag 2023 wird mir immer in Erinnerung bleiben als der Tag, an dem meine demenzkranke Mutter ihre Freiheit verlor – was leider wegen der Selbst- und Fremdgefährdung unvermeidbar war. Was ich nicht ahnen konnte, war, dass sie an diesem Tag  auch ihr Recht auf ein menschenwürdiges Lebensende verlieren würde.

Nach ihrer Zwangseinweisung auf Antrag der Stadt Castrop-Rauxel hat meine 77-jährige Mutter auf der Station AE innerhalb von fünf Wochen als demenzkranke Patientin mit sogenanntem herausforderndem Verhalten und als Hinlauftendenz bezeichnetem Bestreben, in ihre Wohnung zurückzukehren, in ganz erschreckendem Ausmaß abgebaut. Aus einer täglich zwischen 30 und 60 Kilometern Rad fahrenden allein lebenden Seniorin ist eine am Rollator laufende zeitweise kaum mehr ansprechbare gebrochene Frau geworden. In einer durch das Neuroleptikum Haldol erzeugten Bewegungsarmut gefangen sitzt sie nun, wenn ich sie besuche, anstatt energisch im Flur der Station AE auf und ab zu gehen, meist zusammengesunken auf ihrem Stuhl, die Augen geschlossen und weggetreten. Der Speichel fließt ihr aus dem Mund auf die oft übel riechende Fleecejacke. Sie ist stark abgemagert.

Ihre abgebrochenen Zähne mit schmerzendem Zahnfleisch werden nicht behandelt. Die Oberärztin sieht sich nicht dazu in der Lage, den Transport in die Zahnklinik zu organisieren. Meine Mutter kann nur noch ganz weiches Brot, Joghurt und weiche Süßigkeiten essen, was das Krankenhaus nicht daran gehindert hat, ihr mehrfach Knäckebrot zum Abendessen anzubieten. Sie leidet unter Kopfschmerzen, dem starken Speichelfluss, Schluckbeschwerden, Muskelschmerzen und Schwierigkeiten beim Offenhalten der Augen. Ihr Gesundheitszustand hat sich innerhalb kürzester Zeit massiv verschlechtert. Der behandelnde Assistenzarzt und die Oberärztin weigern sich bislang, das ohne meine Einwilligung und Kenntnis verabreichte Neuroleptikum Haloperidol (Haldol) abzusetzen, obwohl dieses Medikament zur Ruhigstellung extrem unangenehme Nebenwirkungen sowie eine demenzverstärkende und lebenszeitverkürzende Wirkung hat. Sie ignorieren hierbei wissentlich meine Vorsorgevollmacht. Ich fürchte um das Leben meiner Mutter. Ein Wechsel der Einrichtung ist aber aufgrund des PsychKGs leider nicht so leicht und schnell möglich, wie es nötig wäre. Die Psychiatrie in Lüdgendortmund ist zuständig ist für Zwangseinweisungen aus dem Westen von Dortmund.

Die Ärzte in diesem Krankenhaus haben offensichtlich nicht vor, weiter reichende Untersuchungen durchzuführen oder Symptome zu behandeln. Die Oberärztin hatte mir bei einem sogenannten runden Tisch vor knapp drei Wochen nur mitgeteilt, dass der Herpes, also ihre Gesichtsrose vor drei bis vier Jahren, wohl der Auslöser für die Erkrankung des Gehirns gewesen sei, aber von Demenz könne man so nicht sprechen, weil man diese erst bei einer Obduktion diagnostizieren könne. Ich frage mich nur, warum es dann Millionen Demenzkranke in Deutschland gibt, die auch schon vor ihrem Ableben als solche bezeichnet werden. Die Oberärztin M. ohne Doktor scheint da ihrer eigenen wenig wissenschaftlich fundierten „Logik“ zu folgen. Meiner Mutter fehlt die Einsichtsfähigkeit um zu akzeptieren, dass sie nicht mehr alleine Fahrrad fahren kann und darf – und dass sie auch im Alltag mittlerweile Hilfe benötigt. Sie hat ein stark durch einen Unfall und durch Arthrose geschädigtes Knie, welches sie schon seit vielen Jahren am längeren Laufen hindert. Das stundenlange Radfahren funktionierte bis Anfang Mai aber noch problemlos. Nun erläuterte mir die imaginär auch chirurgisch versierte Oberärztin, dass ein Radfahren angeblich zu gefährlich geworden sei, weil das Knie jeder Zeit durchbrechen könne. Von einer Untersuchung durch einen Chirurgen hat sie mir nicht berichtet. Diese absolut unqualifizierte Äußerung betrachte ich eher als Ausrede, um die nicht indizierte chemische Fixierung meiner Mutter zu rechtfertigen. Ihr Heim-Trainer-Fahrrad dürfte sie aus Versicherungsgründen nicht auf ihr Zimmer gestellt bekommen, obwohl genau solch eine Bewegungsmöglichkeit den Stressabbau hätte fördern und ihre Aggressivität hätte mindern können.        

Ein CT des Gehirns wurde anfangs gemacht, eine mittlerweile versetzte Assistenzärztin hatte mir vor Wochen kurz dazu mitgeteilt, dass große Teile des Gehirns massiv geschädigt sind. Die Oberärztin wollte in der Runde nicht weiter darüber reden. Stattdessen scheint sie meiner Mutter wohl Wahnvorstellungen attestiert zu haben, um die Haldol-Gabe medizinisch zu rechtfertigen und möchte sie statt auf einer mehr oder weniger geschlossenen Demenzstation in einem Pflegeheim sogar in der Psychiatrie in Aplerbeck dauerhaft untergebracht wissen. Meine Mutter ist der Meinung, immer noch ständig und überall Herpes-Bläschen zu bekommen. Sie hat sich in diese Vorstellung hineingesteigert und besitzt aufgrund der Demenz nicht mehr die Urteilsfähigkeit, um sich von dieser Überzeugung lösen zu können. Das Haloperidol hat diese „Wahnvorstellung“ bislang keineswegs beseitigt. Auch dreht sich meine Mutter immer noch um ihre Vergangenheit wie eh und je. Und sie bekommt durchaus mit und beklagt sich darüber, dass es ihr seit Beginn des Psychiatrieaufenthalts zunehmend schlechter geht und dass die Medikamente nicht helfen sondern ihre „Probleme mit dem Kopf“ stattdessen vergrößern. Ihre Ausdruckfähigkeit ist erheblich zurückgegangen, ihr Wortschatz hat sich noch weiter verkleinert, sie versteht einfachste Fragen nicht mehr oder erst nach mehrfacher Wiederholung. Aber sie weiß, dass sie in dieser Einrichtung bald sterben wird. Zu Anfang habe ich ihr nicht geglaubt. Das hat sich geändert, seit ich am vorletzten Sonntag von einer Krankenschwester erfahren habe, dass sie Haldol bekommt. Zuvor hatte ich ihren beschleunigten körperlichen und geistigen Verfall auf die stark reduzierten Bewegungsmöglichkeiten zurückgeführt, die sicherlich in der Anfangsphase auch nicht folgenlos geblieben sind. Es war der Moment, in dem ich verstanden habe, was diese Ärzte für meine Mutter vorgesehen haben: ein elendes wochen- oder monatelanges Siechtum ohne eine Chance der Gegenwehr. Die zwischenzeitlich in eine andere Abteilung versetzte aufgeschlossene Assistenzärztin hatte mir in einem Gespräch kurz nach der Einweisung angedeutet, dass viele der Patienten, die vorher noch selbstbestimmt allein gelebt haben, hier in der Psychiatrie schnell versterben würden, andere nur wenige Wochen nach dem Wechsel in ein Pflegeheim. Manche schwierige Demenzkranke würden hier bis zu einem Jahr bleiben, da das Betreuungsgericht in Dortmund extrem langsam arbeite.

Es ist davon auszugehen, dass die für das Klinikpersonal vorteilhafte Ruhigstellung mit Haldol oder anderen Psychopharmaka im Umgang mit mobilen schwierigen Demenzkranken die Regel ist. Dann wundert der übliche schnelle Tod dieser Psychiatrie-Insassen wenig.

Drei Tage später und nach intensiven Recherchen versuchte ich, dem Assistenzarzt ohne Doktor M. meine Bedenken verständlich zu machen und forderte ihn dazu auf, das Medikament umgehend abzusetzen. Der Psychiatrie-Arzt reagierte äußerst ungehalten, über die Medikation habe eine Angehörige auch als Inhaberin einer für diesen Bereich ausgestellten Vorsorgevollmacht nicht zu bestimmen. Außerdem müsse er erst mit der Oberärztin sprechen, ich würde doch wohl die Hierarchien kennen. Auf die Frage nach der Dosierung musste der Herr Arzt erst telefonieren. Fünf Tropfen, das entspräche 3 mg Haloperidol pro Tag. Man habe schon von 4 mg aus reduziert. Da frage ich mich nur, welches Produkt des Herstellers hier verabreicht wird. Bei der handelsüblichen 10 mg/ml-Lösung enthalten 5 Tropfen 2,5 mg Haloperidol – aber ist ja egal. Die erlaubte Grenze liegt bei Demenzkranken mit psychischen Erkrankungen bei 5 mg pro Tag, die Anfangsdosis bei 0,5 mg.

Jetzt ist mir auch klar, warum mir weder ein Gutachten noch ein Attest für meine Mutter weitergegeben bzw. ausgestellt wird, obwohl ich jedes Mal darum gebeten habe. Sie vertrösten mich immer wieder und nichts passiert, weil in dem Gutachten für das Gericht wohl eine in dieser Form eher nicht vorhandene psychische Erkrankung behauptet wird, auf die das Neuroleptikum angeblich eine positive Wirkung entfalten soll. Klar ist, dass letzteres sicherlich nicht stimmt. Es ist bekannt, dass die positiven Effekte, also der Nutzen dieser Psychopharmaka gerade bei älteren Demenzkranken minimal ist, der Schaden aber erheblich.

Zwei Tage später suchte ich den Assistenzarzt bei dem Besuch meiner Mutter erneut auf. Diesmal wollte der Herr Arzt ohne Doktor überhaupt nicht mit mir reden, plusterte sich zunächst äußerst arrogant auf und warf mir dann wahrheitswidrig vor, laut zu werden und daher einer Gesprächsfortsetzung nicht würdig zu sein. Die Oberärztin könne ich auch nicht sprechen, das wäre nur in einer neuen großen Runde in einigen Wochen möglich, zusammen mit dem Sozialdienst wie beim letzten Mal. Damals hat mir die Oberärztin nur die halbe Wahrheit gesagt, was bekanntlich auch eine Lüge sein kann,  und von einem leichten ganz schwach dosierten Mittel zu Beruhigung gesprochen, das meiner Mutter zu ihrem Wohl verabreicht würde. Ich drohte dem Assistenzarzt und seiner Chefin mit einer Anzeige, sollte das Haldol nicht sofort abgesetzt werden. Der Arzt erklärte alle in der Psychiatrie verabreichten Medikationen als juristisch einwandfrei und bekräftigte, dass ihm meine Ankündigung völlig egal sei. Der Herr vom Sozialdienst versuchte im Anschluss noch, den Assistenzarzt telefonisch zu einem Gesinnungswandel zu bewegen und die Oberärztin anzurufen, die sich aber allem Anschein nach verleugnen ließ. Sie soll dem Mitarbeiter vom Sozialdient im Vorfeld schon mitgeteilt haben, dass die Verabreichung von Haldol bei meiner Mutter absolut notwendig sei, weil sie ansonsten mechanisch fixiert werden müsse. Folglich handelt es sich bei ihrer Medikation offensichtlich um eine chemische Fixierung, also um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die meine Mutter von der von ihr so ersehnten Bewegung abhält und sie zum körperlichen Wrack degenerieren lässt. Die Türen der Psychiatrie sind geschlossen, und es hätte – zumindest nach der schwierigen Anfangsphase, sicherlich andere Möglichkeiten gegeben, um mit meiner Mutter klar zu kommen. Nichts rechtfertigt es, hilflosen Demenzkranken Psychopharmaka zu verabreichen, die ihre letzten Fähigkeiten schneller schwinden lassen und sie elend leidend und verfrüht in den Tod schicken. Das ist in meinen Augen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.            

Meine Mutter auf der Station AE, Psychiatrie im Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund 
Mit 77 Jahren, dement und unter Haldol
Mit 70 Jahren, Februar 2016